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Jeschurun · 1925-03-01 · Heft 3-4 (März 1925) · p. Seite 122

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 3-4 (März 1925)
Date
1925-03-01
Page
Seite 122 (sequence 32)
Language
German
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122 D^r ״Kemppner“ Verschiedenheiten der Juden zu kümmern, es sei denn, dass sonst landespolizeiliche Bedenken der Bestätigung entgegenstehen. Alles, was in der Verfügung des Landrates des Wreschener Kreises tadelnd gegen Malbim vorgebracht wird, könne solche Grunde nicht bilden, ״da es lediglich der Beurteilung der Majorität der jüdischen Gemeindemitglieder überlassen bleiben muss, ob sie sich bei den Vorträgen des p. Malbim erbauen können, da es darauf, ob ein anwesender christlicher Beamter den Vortrag desselben verstehe oder nicht, nicht ankommt: und da es, was die Wirkung des p. Malbim auf das Schulwesen anlangt, sich lediglich darum handelt, dass die Königliche Regierung ihn zur Vollbringung seiner Pflicht anhaBeÄ. Gleichzeitig mit diesem, beiden Parteien erteilten Bescheide wurde die Königliche Regierung in Posen angewiesen, auf Grund des Materials eine Untersuchung darüber aozusteilen, ob polizeiliche Bedenken der vorerwähnten Art vorliegen oder nicht15). Mit diesem schriftlichen Bescheide mussten sich die beiden Parteien vorläufig abfinden. Der Empfang der beiderseitigen Deputationen, die nach Berlin gereist waren, erledigte sich damit16). Gleichwohl gab keiner das Spiel für verloreD, und die Hoffnungen knüpften sich nunmehr an die von der Königlichen Regierung in Posen angestellten Ermittelungen, die sich auf Malbims unglückliches Auftreten bei der Kaiser Geburtsfeier und den Vorwurf der mangelnden Kenntnis der deutschen Sprache im Reden und Schreiben, die Stellung Malbims zur deutschen Schule und endlich den Vorwurf, dass er Unfrieden stifte, erstreckten. Die Regierung17) erblickte mit Recht in der ganzen Angelegenheit nur einen Ausfluss des allgemeinen Kampfes zwischen Orthodoxen und Keclogen, der sich ja fast in jeder Judengemeinde Deutschlands und besonders der Provinz Posen abspielte und von beiden Seiten mit fanatischer Wut ausgetragen wurde. Eine besondere Bedeutung kam der Sache dadurch zu, dass die Gemeinde Kempen eine der grössten 15) d. d. 24. Februar 1841, Bericht an den Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenhdten vom 27. Februar 1841. 16) Die Gegner Malbims hatten W. Henschel und P. Wertheim gesandt. 17) Bericht vom 22. Mai 1841 an das Ministerium.

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