Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1925)
- Date
- 1925-03-01
- Page
- Seite 121 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- IRI
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- Malbim 2× ep/1002711
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Der ״Kempener' 121 nach Berlin gesandt, und als besondere Bevollmächtigte zur Empfangnahme der Antwort beziehungsweise zu Unterhandlungen wurden Nathan Schaps Gnadenfeld und David Goldbaum bestimmt. Indessen ruhte auch die Gegenpartei nicht und rückte mit neuem Material heraus, weil sie offenbar das richtige Gefühl hatte, dass ihre bisherigen Argumente nicht aasreichen würden. Unter dem 18. Januar sandten Joseph Henschel, M. Zobel und Gotthold Fraenkel namens der Gleichgesinnten eine neue Eingabe an den Minister des Innern. Sie betonen nochmals die schon angeführten Bedenken gegen die Person Malbims und ergänzen sie durch den verstärkten Hinweis auf die mangelnde Beherrschung der deutschen Spräche, was Malbim schon einmal eine scharfe Büge seitens des Landrates des Wreschener Kreises eingetragen habe. Von diesem wurde ihm nämlich der Vorwurf gemacht, dass er sich dei der Geburtstagsfeier für den Kaiser unwürdig benommen hätte. Obwohl Malbim gelegentlich seiner Naturalisierung das Versprechen abgegeben hatte, die deutsche Sprache za erlernen, habe er bisher nichts dazu getan, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Denn die anwesenden Behörden Vertreter hätten von seiner Predigt kein Wort verstanden. Um den Jugendunterricht bekümmere er sich nicht, Volksbildung sei ihm ein durchaus fremder Begriff. Der Landrat erklärte weiter: ״Sie widerstreben den Zwecken des Staates, indem Sie das Schulwesen als antijüdisch verketzern, die Lehrer gering schätzen und bei der Gemeinde verdächtigen. Im Gemeindewesen stiften Sie Unfrieden, hetzen gegen die Vorsteher um bessere Einrichtungen auf statt solche zu fordern“14}. Der Minister war vor von diesem Ansturm der Beschwerden wenig entzückt. Gegenüber erneuten dringlichen Vorstellungen, er möge die Entscheidung unter allen Umständen aussetzen, bis die Berichte über die gegen Malbim erhobenen Beschuldigungen, insbesondere über die in der Rüge des Landrates angeführten Umstände vorliegen, stellte sich der Minister des Innern auf den Standpunkt, dass angesichts der ordnungsmässigen Vollziehung der Wahlen an sich kein Grund vorliege, sich um die Meinungs- 14) Datiert vom 3. November 1840 gez. r. Schlottheim.