Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1925)
- Date
- 1925-03-01
- Page
- Seite 120 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- IRI
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Mentioned entities
- Malbim 1× ep/1002711
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120 Der ״Kempener* keine darunter befindet, die nicht von so ungehörtem und unwürdigem Gepräge wäre, dass wir fürchten müssen, Ew. Exzellenz Auge und Ohr durch ihren Vortrag za beleidigen.“ Da die Gesuchsteiler alle Hindernisse aus dem Wege geräumt glaubten, hatten sie den Umzug Malbiras veranlasst, der am 14. Januar, am Tage vor dieser Eingabe, eingetroffen war. Ein grosser Teil der Gemeinde war ihm bis zur Kreisstadt Schildberg entgegengereist. Der Kreislandrat. der in Aussicht gestellt hatte, der für den 16. Januar anberaumten Einführung persönlich beizuwohnen, erhielt in dem Augenblicke, in weichem die Abreise Malbims von Schildberg nach Kempen erfolgen sollte, per Estafette eine Verfügung der Königliehen Regierung in Posen vom 11. Januar, welche im Hinblick auf •die Beschwerde die Einführung vorläufig untersagte. Beiläufig bemerken die Verfasser der Eingabe, dass sie sich nicht vorstellen können, dass dies einstweilige Unterlassen der Amtseinführung vom Ministerium selbst angeordnet sei, vielmehr glauben sie, dass die Familie Henschel es verstanden habe, diese Verfügung in Posen zu erschleichen. Weiter hegen sie den Verdacht, es könnte der Familie Hensthei und Konsorten gelungen sein, durch falsche Unterschriften ihrer Eingabe besonderen Nachdruck za verleihen, sowie sie es schon einmal im Jahre 1839 versucht hätten und dafür von der Regierung gerügt worden seien. Selbstredend sei gegen den Mann ihrer Wahl nicht das Geringste einzuwenden. Ek wäre einer der ״verständigsten und tüchtigsten Rabbiner•• Höchstens, dass er etwas gebrochen deutsch spreche, was kein Grund gegen ihn sei, da er die hebräische und jüdische Sprache beherrsche und dies zur Führung des Amtes genügen würde. Würde die Bestätigung der Wahl zurückgenommen werden, so entstände der Gemeinde ein ausserordentlicher Schaden, weil sie nach dem Vertrage Malbim das festgesetzte Gehalt auf Lebenszeit zahlen müsste, ohne von ihm Gegenleistungen verlangen za können• Die Beschwerdeführer seien daher aus diesen Gründen als ״unnütze Querulanten“ abzaweisen. Zur Beschleunigung dieser Eingabe13) wurde eine Deputation 13) Sie ist unterzeichnet von David Wieruczowski und weiteren zwei Vorstehern sowie zwölf Repräsentanten.