Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1925-03-01 · Heft 3-4 (März 1925) · p. Seite 118

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1925)
Issue
Heft 3-4 (März 1925)
Date
1925-03-01
Page
Seite 118 (sequence 28)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2292929-2293034-2293037--07516-2300798
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

118 Der ״Kemp^ner“ za haben, als um die materiell vorteilhafte Stellung zu thun ist* da er selber als Rabbiner za Wreschen bemittelt ist und ausserdem seit Kurzem einen wohlhabenden Schwiegervater zweiter Ehe in Lenschütz 9) — im russischen Poien - besitzt, der keine Mittel, die ihm seinen Reichthum bietet, scheuen würde, seinem Schwiegersohn za einem kummerfreien Auskommen za verhelfen, wie er keine gescheut hat, demselben einen so grossen Anhang als möglich zu sichern.“ Die Bittsteller wünschen eine ministerielle Entscheidung, ob sie sich diese Vergewaltigung des ״kleineren aber besseren Tbeils der Gemeinde“ gelallen lassen müssen, denn dadurch würden nur neue Zwistigkeiten heraufbeschworen werden. Leider sei aber die Sache schon so weit gediehen, dass Malbim, der ״alle erfreulichen Blüthen einer sich ent wickelnden Bildung mit dem rauhen Lauche der Verketzerung zu vernichten und alle Keime zur einstigen religiösen Wohlfahrt zu 01 sticken droht“ schon demnächst das Amt anzutreten gedenkt. Das filinisterum werde deshalb gebeten, die Amtseinführung bis zur Entscheidung über das vorliegende Gesuch zu inhibieren. Die Eingabe ist von 28 Mitgliedern der Gemeinde unterzeichnet, unter denen besonders d:e zahlreichen Angehörigen der weitverzweigten Familie Henschel hervorgehoben se:eni0j. Der Minister des Innern übersandte die Eingabe am 26.!November 1840 der Regierung in Posen, die am 10. Dezember sich zu ihr äusserte. Ihre Darlegungen gipfelten in dem Votum, dass ähnlich wie seinerzeit im Falle Akiba Eigers in Posen (s. o.) nichts übrig bleibe, ״als sich ganz an das Resultat der ordaungsmässig abgehaltenen Wahl zu halten und daher die Gegenrarthei mit ihren Einwendungen dagegen zurückzuweisen, da die Behörden überhaupt die religiösen Angelegenheiten der Juden nicht anders zur Cognition zu ziehen haben, als wenn sie aus allgemeinen polizeilichen oder aus finanzielten Gründen ihre Beachtung und Einwirkung in Anspruch nehmen. s) R. Cbajim Auerbach aus Liasa siehe Lewis, ״Geschichte der Juden in Lissa* S 235. ]Q) Siehe über sie Kastan 1. c. und Heppner-Herzberg L c.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.