Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1925)
- Date
- 1925-03-01
- Page
- Seite 116 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
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- Malbim 3× ep/1002711
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116 Der *Kempener1 gern freien Lauf lasse . . Und eben diese Klasse hörte nicht auf, in den folgenden Jahren, während welcher p. Malbim auf eine uns unbegreifliche Weise —* aber gewiss nicht um Zwistig- Leiten in einer friedlichen Gemeinde zu veranlassen — sowohl das preussische Bürgerrecht als auch ein Rabbiaat in Wreschen — einer kleinen Stadt im Grossherzogtum Posen — erlangte, geheim für Pläne zu wirken, bis ihre unwürdige, unsere Gemeinde jedenfalls schädlichen Betriebe bei der neuesten Rabbinerwahl an den Tag kamen•״ Gegen das Wahlverfahren wird vor allem ins Treffen geführt, dass das sehr gering bemessene Gehalt von 3 Reichsthalern wöchentlich nur 3 auswärtige Kandidaten zur Bewerbung veranlassen konnte, dass wohl der Würdigste unter allen der Rabbinatsverweser Rehfisch gewesen wäre, und erst 5 Tage vor dem Wahltermin ohne Wessen und Wiilen der Gemeinde und trotz eines Wider־׳ Spruchs von 12 Repräsentanten Malbim unter die Kandidaten aufgenommen wurde, ״keineswegs infolge eigener offener Meldung, die er bei der herrschenden Stimmung gegen ihn wohl nicht wagte, aber auf Antrag seiner Anhänger, deren sich einige unter den Verwaltungsbeamten fanden. Da aber die vorschriftsmässigen Bekanntmachungen seines Hinzutritts nicht erfolgt waren, so ward den Bessergesinnten jede Opposition von vornherein unmöglich gemacht, während seine Parthei leicht im Geheimen für Malbim Stimmen an werben konnte.״ Die notwendig gewordene Stichwahl zwischen Rehfisch nnd Malbim sei von dessen Partei zu hässlichen Machinationen benutzt worden, ja sie hätte sogar vor Bestechungen nicht zurückgeschreckt, ganz zu schweigen von jenen skandalösen Szenen, die der Wahlversammlung vorausgegangen waren und sie störten. Die Beschwerdeführer stellen fest, dass a) zur zweiten engeren Wahl, bei der die absolute Stimmenmehrbeit den Ausschlag geben sollte, nicht weniger als 30 Stimmberechtigte mehr als zur ersten vorgeladen wurden. Während nämlich bei jener nur 390 Mitglieder als stimmfähig bezeichnet waren, wurden zur zweiten Wahl 420 vorgeladen. Da in dem kurzen Zwischenraum zwischen den beiden Wahlen die Zahl der