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Jeschurun · 1924-09-01 · Heft 9-10 (September 1924) · p. Seite 464

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 9-10 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 464 (sequence 76)
Language
German
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464 Rabbinische Formgeschichte anderen orientalischen Literaturen. Sieht man sich aber den Talmud und die sonstige rabbinische Literatur genauer an, so erkennt man die vorhandene Ordnung und ganz bestimmte literarische Gattungen. Aus dem Talmud heben sich Mischna und Gemara heraus. Der Mischna entspricht der Form nach am genauesten die T 0 s e p h t a. Beide, ebenso dementsprechend der Talmud, zerfallen in 6 Ordnungen, diese wieder in Traktate, diese in Kapitel und einzelne Paragraphen. Aufs Ganze gesehen, haben wir in Mischna und Tosephta als literarische Grundform den juristisch-kasuistischen Einzelsatz, den juristischen Paragraphen. Das Ganze ist juristisch-religiöses Gelehrtentum, Halacha. Die Rahbinen sind Gelehrte, aber nicht weltabgewandt, sondern zugleich als Volkslehrer, Voikserzieher, Prediger mit der eifrigen Absicht erfüllt, ihre juristischen Erkenntnisse im Volke wirksam zu machen. Ein bestimmtes Gemeindebewusstsein ist ihre Grundlage. Dabei bat diese juristische Literatur noch die Eigenheit, dass sie ausser vielen fertigen juristischen Einzelsätzen auch juristische Kontroversen und, namentlich in der Gem&ra, Diskussionen und Begründungen, das, was der Jurist heutzutage ״Kommentar0 nennt, bietet. Diese ״Halacha“ ist gewiss zunächst gelehrt-juristischer Natur, verfügt auch über juristische Fachausdrücke, aber sie will das Volk, das gesamte Volksleben formen und umspannen. Vieles davon war und ist volkstümlich, wie überhaupt die rabbinische Literatur bis auf den heutigen Tag als National- und Volksliteratur anzusprech§n ist und empfunden wird. Lehren, lernen, religiös-juristisch-kasuistische Gelehrsamkeit ist im Judentum aller Zeiten etwas in hohem Masse Volkstümliches. Die ganze Literatur ist ursprünglich mündliche Ueberlieferung, mit dem Gedächtnis aufgefasst und für das Gedächtnis bestimmt. So treten die juristischen Sätze meist nicht anonym, sondern als Aussprüche bestimmter Autoren auf, ja Traditionsketten werden überliefert. Das Ganze ist Ueberlieferung. Von hier aus stellt sich für die neutestamentliche Formgeschieht© der Evangelien die Frage so: Inwieweit haben wir

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