Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1924)
- Date
- 1924-09-01
- Page
- Seite 413 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Witebsker Prozess usw. 413 mit dem Cheder als solchem nichts zu tun, ehensowenig, wie dass heutzutage noch unter ihren Lehrern eine genügende Vertrautheit mit der verschiedenen Methoden zu beklagen ist, weil jüdische Lehrerbildungsanstalten fehlen. Es hat, uns allen noch erinnerlich, eine Zeit gegeben, da jeder Gelehrte und jeder Lehrer Typen der Weltfremdheit, dauernder Zerstreutheit und komischer Ungeschicklichkeit darstellten. Es gehörte gradezu zur Legitimation des Bürgerrechts in der Gelehrtenzunft, solche Halbkarrikatur zu sein und nicht in die „Welt zu passen“. Man hätte daraus mit Recht schliessen können, dass solche Einwirkung auf Charakter und Habitus des Menschen im Wesen der Wissenschaft und Forschung liege. Heute sind diese Professorengestalten fast ganz ausgestorben; viele Universitätslehrer sind die führenden Staatsmänner, der Gelehrtenstand beherrscht das praktische Leben nicht minder als die abstrakten Regionen der geistigen Welt. Die frühere „Gelehrtennatur“ war allerdings z. T. in der Abgeschiedenheit jener Sphäre begründet, aber doch zum Hauptteil Selbstvernachlässigung, gradezu Manier, eine beabsichtigte Haltung gegenüber der andren Welt. Kaum war sie als ein Fehler erkannt, als sie auch bekämpft und überwunden ward, zum Besten der Wissenschaft und ihrer Träger. In solcher Weise mag auch den Rabbinen und Chederlehrern in Folge ihrer mangelnden Teilnahme am tätigen Leben eine „differentielle Psychologie“, eine eigne Note des Reagierens, eine halb freiwillige, halb ungewollte Eigenart der äusseren und inneren Erscheinung anhaften. Alles dies schwindet von selbst, mit Notwendigkeit, sobald es als ein hemmender Ballast, als eine Selbstverurteilung zur Einflusslosigkeit im Leben erkannt ist. Denn auch diese „Standesabzeichen“ sind nur aus dem Sicbgehenlassen, aus mangelnder Selbstzucht oder missverstandenem Idealismus, nicht aus dem Wesen des Religiösen, des Judentums erwachsen. Die Ankläger erhoben zumeist eine Anklage gegen den Cheder, die dessen Stellung zur „Revolution“ betrifft. Die Religion predige die demütige Unterwerfung gegenüber dem