Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1924)
- Date
- 1924-09-01
- Page
- Seite 407 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Witebsker Prozess usw. 407 um. ^eil er die Antwort — fürchte, also wollen sie selbst sie für ihn geben. Melameds Auftreten hätte das ganze Ziel des Prozesses über den Haufen werfen müssen. Ein objektives Forum hätte über seineDarlegungen nicht zur Tagesordnung übergehn können. Hier war eine moderne Persönlichkeit, die durch ihr geistiges Gewicht sich für den Cheder sieghaft einsetzte: dieser konnte also nicht als so schlecht, so religiös einseitig, so kulturell belanglos angesprochen werden, wie es die R. P. R. wollte. Mit diesem Gutachter hatte man nicht gerechnet. Es war zwar jetzt das einmütige Bestreben der zahlreichen Ankläger, seine Darlegungen zu entkräften. Mit spitzen Andeutungen, die selbst der Vorsitzende rügen musste, mit Spott und Ironie suchen sie die Wirkung seiner Worte abzuschwächen. Das mag den Anklägern als ihr Recht zugestanden sein; das Gericht aber hätte auf dieses Gutachten hin die ihm gestellte Frage über den Wert des Cheder anders beurteilen, Vorsicht walten lassen müssen. Es bat die Worte Melameds einfach ignoriert, ebenso wie es die des medizinischen Gutachtens überging, das, mit grosser Reserve abgegeben, lange nicht entschieden genug die Partei der Sowjets nahm, wie es ferner den warmen allerdings naiv-religiösen Appell des Raw Medalje, wie es die „Arbeiterzeugen“ der Verteidigung und deren emst-sachliche Plädoyers unbekümmert bei Seite liess. Der Spruch des Gerichts w ar also, rein prozessual betrachtet, ein Fehlspruch. Er musste es sein. Das Gericht hatte — und das ist die widerlichste Heuchelei dieses ganzen Prozesses — eine gebundene Marschroute. Im schreienden Widerspruch gegen die Verfassung des Sowjets, die feierlich allen Religionsbekenntnissen Freiheit und das Recht der Propagandierung ihrer Lehre im Unterricht zugesprochen hatte, war längst vor dem Prozess zu Witebsk, also vor dem Abschluss der öffentlichen Untersuchung,