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Jeschurun · 1924-09-01 · Heft 9-10 (September 1924) · p. Seite 403

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 9-10 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 403 (sequence 15)
Language
German
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Der Witebsker Prozess usw. 4U3 mit verbundenen Augen, ohne Parteilichkeit, nur im reinen Interesse der Wahrheitsfeststellung ihres Amtes gewaltet? Die Quelle, auf Grund deren wir diese Fragen beantworten wollen, ist das offizielle Communique der Sowjetregierung, das die detaillierte Darstellung des Prozesses gibt. Dieses ist aber kein stenographisches Protokoll, sondern ist, wie es sich im Einzelnen beim Text spielend leicht aufweisen lässt, voll von Lücken, und zwar bezeichnenderweise sind gerade die Angaben der Entlastungszeugen und der Verteidiger unvollständig wiedergegeben. Es soll eben, wie die Einleitung des Buches sagt, eine Propagandaschrift gegen den Cheder darbieten und lässt daher, wie Provinzblätter bei Parlamentsbericbten, den Gegner nur halb zu Worte kommen. Diese Zeugen der Verteidigung machen ebenso wie diese selbst überhaupt den linkischsten, ungeschicktesten Eindruck und führen ihre Sache so schlecht wie möglich. Das wird man uns aber nicht vortäuschen können, dass es keine besseren Anwälte und Fürsprecher des Cheder in Russland gegegeben hätte. Wenn dieser so wenig verwurzelt im Gemüte des Juden wäre, das kein Rechter für ihn eintreten will, warum denn der ganze Lärm, warum offene Türen einrennen? Der Bericht meldet, dass bei Beginn des Prozesses grosse Menschenmassen eine Störungsaktion vorhauen und daher der Anfang vertagt werden musste. Diese Theaterstörenfriede wraren doch offenbar Freunde und Anhänger des Cheder. Es konnte also, wenn man objektiv Freund und Feind hat anhören wollen, wohl nicht gar zu schwer sein, ganze Legionen von Entlastungszeugen beizubringen. Von vornherein muss uns also die Gesamtdarstellnng der offiziellen Quelle etwas verdächtig erscheinen: Oder konnten etwa die eigentlichen Chedervertreter nicht offen ihre Gesinnung bekennen? Dann müsste man auf einen gewissen Terrorismus des Gerichts und des Zuschauerkreises schliessen, der eine freie Meinungsäusserung unmöglich machte, also eine sachliche Feststellung zu vereiteln entschlossen war. In der Tat zeigt sich eine solche drückende Atmosphäre der Wahrheitsvergewaltigung, gemischt aus Hohn, Spott, Verachtung und selbstgewissem Dünkel, während des

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