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Jeschurun · 1924-09-01 · Heft 9-10 (September 1924) · p. Seite 402

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 9-10 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 402 (sequence 14)
Language
German
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402 Der Witeb6ker Prozess usw. alle Religionen sich damit begnügen und begnügen können, in wenigen Wochenstunden ihre Jugend mit allen zur religiösen Lebensführung erforderlichen Vorkenntnissen auszustaiten, während das Judentum eine ganze Sprache und Literatur, eine umfängliche Beschäftigung, als unerlässliche Voraussetzung des jüdischen Pfiichtenlebens erfordert, ich sage, diese Tatsache selbst bezeugt deutlich, dass ohne den Cheder die Fortesistenz des Judentums illusorisch wird. Das Problem des Cheder ist für das historische Judentum keine Frage der Opportunität, des Besser oder Minder gut, des Kompromisses und des Ideals, es ist eine Seins- und Schicksalsfrage, es ist die Zukunftsfrage des Judentums. Beweis sind alle die misslungenen Versuche, in allen Ländern und Zonen, den Cheder durch die weltliche Schule zu ersetzen, ohne die jüdische Seele, die Verwurzelung des jüdischen Kindes in der angestammten Religion zu zerstören. Nicht einmal in Palästina, unter den günstigsten Vorbedingungen der Sprache und des Milieus, hat der absolute Misserfolg der weltlichen Schule ausbleiben können. Das wussten die Mitglieder der jüdischen Sektion in der Unterrichtsverwaltung Sowjetrusslands nur zu genau. Und so liegt der Sinn ihres Vorgehens offen zu Tage: Einen Spruch gegen die jüdische Religion konnten und mochten sie nicht fällen, sie Messen nur dem Cheder das Todesurteil aussprechen. Aber das genügte vollständig. Mit der Aufhebung der Chederschule war praktisch das erreicht, was ein Verdikt zur Aufhebung der jüdischen Religion theoretisch bedeutet hätte. II. Welchen Verlauf und welches objektive Ergebnis hat nun die Verhandlung im Witebsker Theater gezeitigt? Wie ist, rein formal betrachtet, der Angeklagte aus dem Prozess hervorgegangen? Ist das Endurteil der Richter das wirkliche, sachlich imvoreingenommene Resultat des Zeugenverhörs und der gutachtlichen Darlegungen? Hat überhaupt — die Zulässigkeit eines solchen Prozesses angenommen — Justitia hier

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