Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1924)
- Date
- 1924-09-01
- Page
- Seite 401 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Witebsker Prozess usw. 401 beit fühlte man, aber an Aerzten war Mangel, wenn immerhin wohl wie alles Bestehende auch der Cheder in seiner Missgestalt eine Trägheit, ein Beharrungsvermögen besitzt und die infolge der eignen Erziehung bewirkte Unsicherheit der Führer zu grundstürzenden Wandlungen den Mut nicht auf bringen konnte. Es bedurfte wahrlich nicht des Witebsker Prozesses, um die Geister gegen die Mangelhaftigkeit des äusseren Habitus der Chederschulen aufzurufen. Das beweist die Emsigkeit und Energie, mit der die in den Randstaaten jetzt endlich zu grösserer Freiheit emporgehobene gläubige Judenheit an den Ausbau ihres Cheder herangegangen ist. Hätte die Sowjetrepublik den russischen Juden Zeit und Gelegenheit zur inneren Fortentwickelung ihres Unterrichtswesens gelassen, von selbst hätte die gesunde Luft der Freiheit und Selbständigkeit den Cheder zur Wiedergesundung und normaler Ausgestaltung, ja wahrscheinlich zu einer grossartigen Renaissance gedeihen lassen. Die Unterrichtsverwaltung der Räterepublik wollte die religiöse Schule als solche vernichten, darum musste das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, der Cheder vor seiner drohenden Wiedergesundung rechtzeitig, solange er noch schwach war, erdrosselt und damit der Religion selbst der Todesstreich versetzt werden. Denn nur insofern war der Kampf gegen den Cheder mehr als Aufputz und Kulisse, weil man in der religiösen Schule den Lebensnerv der jüdischen Religion selbst traf. Das Judentum ist eine Religion des Wissens und der Wissenschaft. Ueberall sonst mag die Frömmigkeit' des Herzens genügen; das Judentum kann die Grundlage des Studiums, der Vertiefung in die Welt der heiligen Schriften schlechterdings nicht entbehren. Es ist zum Siechtum und Aussterben unweigerlich bestimmt, wenn seine P»ekenner es nicht kennen und seinem nun einmal im Extrakt nicht zu erschöpfenden Inhalt sich nicht zum geistigen Eigentum schulmässig aneignen. Die blosse Tatsache, dass