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Jeschurun · 1924-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1924) · p. Seite 277

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 277 (sequence 55)
Language
German
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Motive talmudischer Gesetzgebung 277 niclit in Frage kommen. Wenn aber hier auf dem Gebiete des Sklavenrechts Gesetze gegeben werden ״ משום תקון העולםim Interesse der Gesellschaft“, so sind das, wie wir sehen werden, durchwegs ebenso wie in der Thora Erleichterungen des harten Sklavenloses. Die Mischnah bringt den uns etwas seltsam erscheinenden Fall, dass ein Sklave zwei Besitzern gehört und der eine Besitzer für seine Person dem Sklaven die Freiheit gegeben hat. Wie soll sich nunmehr das Loos dieses Menschen, der halb ein Sklave, halb ein Freier ist, abspielen? Die Beth Hillel meinen zuerst, der Mann dient einen Tag seinem Herrn und einen Tag arbeitet er für sich selber. Nein, sagen die Beth-Sehamai, das ist unmöglich. Ihr habt damit allerdings für den Herrn gesorgt, dessen Rechte gewahrt bleiben. Nicht aber gesorgt habt Ihr für den armen Sklaven. Ihm entgeht das grösste Glück des Lebens, die Begründung eines eigenen Haus- Standes. Denn eine Freie kann er nicht heiraten, weil er zum Teil noch Sklave ist. Eine Sklavin darf er nicht heiraten, weil er zum Teil schon ein Freier ist. Würde man ihm raten, er soll ohne Gattin leben, so hätte man ihm die Erteilung eines Pflichtgebots der Thora unmöglich gemacht, die da will, dass jeder Israelit daran denke, dass Gott die Welt nicht als Einöde geschaffen hat. Nein, die Sache liegt so: משום תקון העולם Mit Rücksicht auf das Wohl der Welt und ihre glückliche Ent- Wicklung zwingt man den zweiten Herrn, dass er dem Sklaven die Freiheit schenke, und man errichtet eine Schuldurkunde auf den halben Wert des früheren Sklaven, der diese Schuld später abzutragen hat. Die Schule Hillels verschloss sich dieser richtigen Anschauung der Schule Schammais mit nichten, stimmte ihr vielmehr rückhaltlos bei. Der תקון העולם besteht in der Tat- Sache, dass dem unglücklichen Sklaven die Erfüllung eines göttlichen Gebotes und die Begründung des ersehnten Lebensglücks ermöglicht wird und die Gesellschaft wird geschützt, da der Sklave bei der Unmöglichkeit der Verheiratung eine sittliche Gefahr für die Gesellschaft bilden würde. (Gittin IV, 5). Die Sklaverei bedingte es, dass die Sklaven als Sacheigentum betrachtet wurden, und so konnte ein Herr seinen

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