Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1924-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1924) · p. Seite 272

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 272 (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2292929-2293027-2293030--06987-2300272
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

272 Motive talmudiseher Gesetzgebung und der Verjährung nicht unterlag (Schebiit X, 3—6). Diese Prosbol-Einrichtung hat ungefähr den Sinn eines Hypotheken- Eintrags in unserer Zeit. In der Tat war eine solcheUrkunde nur dann auszustellen möglich, wenn der Schuldner einen, wenn auch noch so kleinen Grund und Boden besass, was ja auch die Voraussetzung einer Hypothekenbestellung bei uns ist. Die Sache wurde dann so angesehen, als ob auf Grund des dem Gericht übergebenen Grundes und Bodens des Schuldners die Schuld bereits vor dem 7. Jahr eingezogen sei. Jedenfalls hatte der Gläubiger nichts mehr mit dem Schuldner zu tun: er brauchte dem Schuldner die Schuld nicht anzufordern und damit ein Verbot übertreten. Ausdrücklich wird als Motiv Hillels genannt, dass er verhüten wollte, dass die Türe verschlossen würde vor den Borgenden, vor denen, die zu borgen gezwungen sein würden. Es ist alb Rücksicht auf den Geldverkehr im engeren Sinn, auf die Interessen der Welt, auf das Wohl der Gesellschaft im weiteren Sinn. Diese Rücksicht auf den Verkehr — ־ תקנת השוק— füllt ein ganzes grosses Kapitel des Choschen hamischpat (§ 356), das uns den Extrakt der talmudisehen Gesetzgebung bringt (Baba kama 115). Selbstredend darf man von einem Dieb nichts kaufen, weil man erstens den Dieb bei dem vorliegenden Verbrechen unterstützt und weil man zweitens auch für die Zukunft bei ihm die Neigung zu neuen Diebstählen stärkt; denn wenn er keine Käufer finden würde, so würde er nicht stehlen. Wenn wir die beiden Motive genau betrachten, so ist das erste ein spezieller Fall für das überaus häufige talmudische Gesetzgebungsmotiv, dem wir noch in vielen Beispielen begegnen werden, dass man einen Sünder bei seiner sündhaften Tat nicht unterstützen und dass man auch seine ganze Situation nicht zu kräftigen helfen dürfe (אין מסייעץ ידי עוברי עברה und ואין מחדקין ידי עוברי עברה). Das zweite Motiv ist direkt gleichbedeutend mit משום תקון העולם. Die Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft muss uns abhalten, irgend eine Tat zu begehen, die die Neigung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.