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Jeschurun · 1924-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1924) · p. Seite 270

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 270 (sequence 48)
Language
German
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270 ]Motive talmudischer Gesetzgebung schauungen ist* ein sehr grosser. Die erste Ansicht fasst in absolutem Betracht auch die Zukunft ins Auge. Sie ־will verhüten, dass aus der Flucht und ihrer Ermöglichung die Heiden erschreckende Massregeln für alle Zeiten ableiten könnten, welche eine künftige Flucht ganz ausschliessen, eine verstärkte Fesselung, eine strenge Haftbewachung usw. Und das ist natürlich eine Rücksicht auf das Interesse der Gesamtheit. Rabbi Simon ben Gamaliel verbietet die Fluchtunterstützung nur mit Rücksicht auf das Wohl und die Interessen der zur Zeit noch in der Gefangenschaft Schmachtenden; um dieser willen, die unmittelbar durch die Flucht der anderen leiden können, muss die Begünstigung der Flucht unterbleiben. Sind aber zur Zeit keine anderen Kriegsgefangenen da, dann ist die Begünstigung der Flucht nicht verboten; auf später einmal in Gefangenschaft geratende Juden braucht man im Hinblick auf augenblicklich Leidende nicht Rücksicht zu nehmen. Das Motiv ist also bei R. Simon b. Gaml. nicht die Rücksicht auf das Interesse der Gesellschaft überhaupt, sondern die Rücksicht auf die gegenwärtigen Kriegsgefangenen, deren Los nicht bis zur Unerträglichkeit gestaltet werden soll. Die Rücksicht auf die Leiden der gegenwärtigen Kriegsgefangenen ist ausschlaggebend, nicht die Rücksicht auf das Los späterer. Trotzdem lässt sich nicht verkennen, dass das Motiv der Rücksichtnahme auf die augenblicklichen Kriegsgefangenen in dem Motiv der Rücksichtnähme aut das Wohl der Gesamtheit enthalten ist. Der Begriff משום תקון העולם ist eben ein allumfassender Begriff und tritt vielfach spezialisiert auf. Hören wir ein weiteres einschlägiges Beispiel! Nach dem Thoragesetz gibt es für Diebstahl und Raub keine Sühne und Verzeihung, wenn nicht das geraubte Objekt von dem Räuber oder dem Dieb dem Eigentümer wieder zugestellt wird und zwar in natura. Denken wir uns nun, jemand habe seinem Mitmenschen einen Balken gestohlen und denselben in ein Haus eingebaut. Jetzt fühlt er Reue und möchte die- Sache wieder gut machen. Nach dem Thoragesetz wäre er vor-

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