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Jeschurun · 1924-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1924) · p. Seite 269

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 269 (sequence 47)
Language
German
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Motive talmudischer Gesetzgebung 269 gewachsen und sein Herz krampft sich zusammen, wenn er denken sollte, dass damit ein unwürdiger Missbrauch getrieben werden könnte. Es ist ihm kein Opfer zu gross, das er nicht bringen möchte, um diese heiligen Gegenstände demselben zu entziehen. Trotzdem darf man sie nicht über den Wert hinaus kaufen; denn es besteht die Gefahr, dass die Interessen der Gesamtheit leiden. Die Heiden, meint die Mischnah, werden durch allerlei Praktiken, selbst durch Diebstahl und Eaub, diese religiösen Kostbarkeiten an sich bringen und die unerschwinglichsten Preise dafür fordern, weil sie die religiöse Gewissenhaftigkeit der Juden ausnützen. Einer solchen Ent- Wickelung schiebt nun dieses im Interesse der Gesamtheit erlassene Gesetz einen Riegel vor: Es soll ein die Mittel der Gesamtheit übermässig in Anspruch nehmender Missbrauch, der seine Quelle in der religiösen Gewissenhaftigkeit der einzelnen haben würde, ausgeschaltet werden (Gittin IV, 6). Wir nehmen nunmehr ein weiteres Beispiel, das mit diesem parallel geht, bei dem aber auch noch ein weiteres sehr wichtiges Motiv mitspielt. Die Mischnah (Gittin ibidem) lehrt, man darf die Gefangenen nicht über ihren wahren Wert hinaus auslösen mit Rücksicht auf den Bestand der Welt. So weit deckt sich dieser Fall mit dem vorausgegangenen. Denn unter den erhabenen Wohltätigkeitspflichten des Judentums tibertrifft an Rang und Wichtigkeit keine andere die Pflicht der Auslösung von Kriegsgefangenen und Gefangenen überhaupt. Und dennoch darf auch hier keine Uebertreibung stattfinden, damit nicht Feinde und Räuber diese ihnen bekannte Geneigtheit der Juden äusnützen und dadurch den Zusammenbruch der Gesamtheit befördern durch eine allzu intensive Inanspruchnahme der Mittel der Ge- Seilschaft für die Erfüllung dieses Gebotes. Die Mischnah fährt nun fort: Man darf auch nicht Gefangene zur Flucht veranlassen oder ihre Flucht unterstützen ״im Interesse des Be- Standes der Weitמשום תקון העולם ״; Rabbi Simon ben Gamaliel sagt: ״ משום תקון השבוייםim Interesse des Wohles der Kriegsgefangenen selber״. Der Unterschied zwischen beiden An-

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