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Jeschurun · 1924-03-01 · Heft 3-4 (März 1924) · p. Seite 144

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 3-4 (März 1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 144 (sequence 21)
Language
German
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144 Wesen und Wesentlichkeit usw. verknüpften Form die mitbestimmende Wesentlichkeit zuzugestehen. Betrachten wir z. B. das Gebet darauf hin, insbesondere das vorschriftsgemässe. Man liebt es, dieses in Gegensatz zum spontanen Gebet zu bringen und den Gegensatz so darzustellen, als ob nur das erstere Hingebung und als ob es bloss Hingebung und nicht auch Form, das letztere dagegen nur Form und keine Hingebung wäre. In Wirklichkeit aber verhält sich die Sache anders. Einerseits ist auch das spontane Gebet Form, und zwar nicht nur in denjenigen Fällen, in denen der Betende bewusst oder unbewusst Schemata verwendet. (Er tut dann nur dasselbe, was etwa der religiöse Wegbahner, allerdings unter ganz anderen Affekten, tut: Er vollzieht die Formgebung selbst und zwar von dem Augenblicke an, da seine stimmungsgemässe Hingebung in die inhaltsvolle der Bitte, Lobpreisung usw. überzugehen beginnt.) Andererseits ist das vorschriftsgemässe Gebet nicht etwa bloss tote Formhülle. Wenn es Beter gibt, für die es dies bleibt — es sind übrigens viel, viel weniger, als man nach dem üblichen Gerede glauben könnte — dann liegt die Schuld an ihnen, nicht an ihm. Für die Masse der Gläubiger, die gerne nach der Formhülle greift, um Hingebung hineinzugiessen und von ihr formen zu lassen; für die vielen, die nie zu inhaltsbestimmter Hingebung kämen, wenn sie nicht hinein gehoben würden, ist das vorschriftsgemässe Gebet lebendigste Lebendigkeit, Form, die vom Geist erfüllt ist und an ihm teilnimmt, mitbestimmende Wesentlichkeit. Ganz wie mit dem Gebet verhält es sich mit dem Opfer. Die Schlachtung eines Lammes zu Opferzwecken wird erst dann aus blosser Formhülle zur Form, wenn sich zur Handlung die Hingebung gesellt. Dann ist sie aber auch lebendigste, vom Geist erfüllte und an ihm teilnehmende Form. Und dasselbe gilt von den anderen Arten der Handlungsform und von den Institutionsarten der Form. Nur dass hier die Fälle spontaner Hingebung wie beim Gebete in der Praxis fast gar nicht vorkommen, so dass, wer alles religiös deklassieren will, was ihm in überlieferter Formhülle entgegentritt, sich entschliessen müsste,

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