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Jeschurun · 1924-03-01 · Heft 3-4 (März 1924) · p. Seite 135

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 3-4 (März 1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 135 (sequence 12)
Language
German
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Wesen und Wesentlichkeit usw. 135 dass die Hingebung, die in diese Form eingeht, nicht wie die der alltagunterbrechenden, gottesdienstlichen Form, eine speziale ist und als speziale von der Form herausgefordert wird, sondern eine a priori gegebene, dauernde und allgemeine Hingebung an den anerkannten einzigen Gott, die von der Form aus ihrer Ruhe geweckt und dem Menschen ins Bewusstsein gebracht und damit für ihn zu einer soliden, von den Stimmungen des Augenblicks unabhängigen Lebensbasis gemacht wird. Da heisst es nicht bloss, sich Gott aus irgend einem Drange oder Anlass hinzugeben, sondern da gilt es, einem Dauerrufe folgend, in der Anerkennung von Gottes Herrschaft über Welt und Menschen zu beharren. Da heisst es nicht: Jetzt bete, damit du dich jetzt aus der Not und Pein des Tages zu Gott erhebst; sondern da tönt in jedem Augenblick ein anderes ״dies tu, dies lasse!״ ans Ohr und stets mit derselben Begründung: Gott hat es so befohlen, Gott hat es so verboten, Gott will es! Gott will es. Das ist auch der tiefste Sinn der Minutiosität, die auf dem Gebiete der lebenbegleitenden Formsysteme und auch schon in der sonstigen Form des Judentums herrscht. Was Gott gebietet oder verbietet, darf nicht auf die leichte Achsel genommen, das muss geschützt und umhegt werden. Was er gebietet, muss für alle Möglichkeiten der Praxis Ausführungsbestimmungen, was er verbietet, muss eine Schutzwehr in dem Sinne erhalten, dass das Grundverbot nicht unmittelbar hingestellt bleibt, sondern in den Mittelpunkt eines Kreises von weitergehenden Verboten gerückt wird, der Verbotkern eine Verbotschale erhält. Und wenn es bei diesem Aufbau und Ausbau der Systeme, dem grossen Werke der Talmudweisen, und bei praktischer Anwendung der bezüglichen Bestimmungen logisch und dialektisch zuging und zugeht, so kann auch dies nur dem Fremden oder Entfremdeten, der nicht tiefer in die Sache eindringt, als Verneinung der religiösen Weihe erscheinen. Denn solcher Vorwurf wäre nur dann berechtigt, wenn Logik und Dialektik in das Innerste der Hingebung selbst hineinspielen würden, wenn diese selbst unter die Kontrolle von Logik und Dialektik gestellt würden. In Wirklichkeit wird aber nicht die

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