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Jeschurun · 1924-03-01 · Heft 3-4 (März 1924) · p. Seite 134

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 3-4 (März 1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 134 (sequence 11)
Language
German
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134 Wesen und Wesentlichkeit usw. ist; die Reinheitsgesetze, welche die Vorschriften über die rituelle Reinheit und Unreinheit von Personen und Gegenständen, u. a. auch die Vorschriften über das Eheleben enthalten; der Speisegesetze, die den Genuss bestimmter und zwar der Mehrzahl der Tiergattungen sowie den gleichzeitigen Genuss von Fleisch- und Milchspeisen verbieten und den Genuss gestatteter Tiere auch nicht in allen ihren Teilen und nur unter gewissen Voraussetzungen, die sich auf die Tötungsart und den inneren Befund des getöteten Tieres beziehen, erlauben. Es ist nun natürlich, dass man sich schon von altersher viel damit beschäftigt hat, den Sinn dieser und anderer hier nicht besonders angeführter kleinerer Systeme, sowie der einzelnen Vorschriften zu erkennen. FüreinengrossenTeilderUntersuchungs- Objekte — namentlich, insoferne es sich um die einzelnen Gebote und Verbote handelt — ist, will man nicht in rationalistische Spielerei verfallen, der verborgene Sinn durchaus nicht nachzuweisen. Sonst, insbesondere für die ganzen Systeme, sind, autoritative oder sonst unzweifelhafte oder einleuchtende Erklärungen vorhanden. Doch kann es nicht unsere Sache sein, auf alle die Deutungen und Feststellungen einzugehen. Wir haben auch nicht die Wirkungsstärken der einzelnen zu der Formkategorie der Lebensbegleitung gehörigen Formarten, insoferne diese Wirkungsstärken mit dem verschiedenen Sinn der Formarten Zusammenhängen, gegeneinander abzumessen, — was übrigens, wie wir hörten, eine Beschäftigung wäre, die kaum zu sicheren Ergebnissen führen würde. Wir haben nur den. Sinn der ganzen Kategorie vollends herauszuarbeiten und darzutun, in wie hohem Masse sie das Wesen der Form erfüllt. Wenn Fremde und Entfremdete den Sinn dieser Kategorie, mit Ausnahme etwa der Ruhegesetze, als in keinem Verhältnis zur Religion stehend, und in allen Gesetzen die ins Minutiöseste gehenden Vorschriften als religiös untragbar empfinden; wenn sie davon sprechen, dass der unterlassene Genuss von Hasenfleisch doch keine Hingebung an Gott bedeuten oder dass dass Berühren eines Leuchters am Sabbat doch nicht die Sabbatruhe stören könne, — so kommt dies daher, weil sie nicht wissen,

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