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Jeschurun · 1924-03-01 · Heft 3-4 (März 1924) · p. Seite 133

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 3-4 (März 1924)
Date
1924-03-01
Page
Seite 133 (sequence 10)
Language
German
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Wesen und Wesentlichkeit usw. 133 allen Tagen ist für ein gewisses Ausmass von Formhandlungen gesorgt. Natürlich nicht in gleicher Weise in den verschiedenen Religionen. Die eine hat weniger, die andere mehr, die eine mehr mittelbare, die andere mehr unmittelbare Hingebungsgelegenheiten. Das Judentum aber marschiert hier jedenfalls an der Spitze, sowohl was die Zahl der für Feste und für persönliehe Lebenswendepunkte sowie für alle Tage vorgeschriebenen Gebete und zeremoniellen Uebungen betrifft, als in Hinsicht darauf, das alle Aktivität in gleicher Weise allen zugedacht ist. — so dass jedermanns Seele durch das dichte Sieh dieser Handlungen hindurchgehen muss, jedermann vielfältige Gelegenheit hat, in Unterbrechung seines Alltagslebens Hingebung an Gott zu finden. Doch Alles dies ist nur das, was man im engeren Sinne Gottesdienst nennt, ist eben nur Unterbrechung des den eigenen Interessen und den Dingen der Welt zugewandten Tuns oder Lassens, um eine gewisse Zeit der Anbetung der Gottheit zu widmen. Das Judentum geht jedoch weit darüber hinaus, indem es eine Formkategorie aufweist, die ihre Aufgabe im Dienste des Monotheismus bis zur äussersten Konsequenz erfüllt, sich nämlich nicht nur auf Unterbrechung des Alltags einrichtet, sondern sich dem Leben selbst anheftet, es begleitet, sich auf alle seine Aeusserungen verteilt, neben die Anbetungsform die Tatform, neben die praktische Lebenstat die religiöse Formtat setzt*) Dieser Formkategorie der Lebensbegleitung — zu der es in anderen Religionen nur Analogien im Einzelnen, ohne den Gesamtsinn der Lebensbegleitung, gibt — gehört eine grosse Anzahl von Formarten an. Man kann von einem System von Fcrmarten-Systemen sprechen, unter welchen mit Rücksicht auf die Gebiete, die sie betreffen und auf die grosse Anzahl ihrer Gebote und namentlich Verbote folgende die wichtigsten sind: Die Ruhegesetze, welche die Arbeit an Sabbaten und Festtagen verbieten und feststellen, was als verbotene Arbeit anzusehen *) Das Judentum kennt ausser der Lehenstat und Formtat noch eine dritte Art von Tat: Die Lerntat.

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