Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 114)
- Language
- German
- Belongs to
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112 Zur Charakteristik ußw. der Vorfahren und des Volkes zu zeigen, nicht müde werden, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden1). Mit den Sünden der Vorfahren fühlen sich nun auch die späteren Generationen belastet, nach dem Bibelwort Ex. 20,5 ״der ahndet die Schuld der Väter an den Kindern2״). Freilich war dies niederdrückende Gefühl für das Volksbewusstsein in־ folge der Polemik Jeremias 31, 28 f. und Ezechiel 18; man werde und dürfe nicht mehr sagen: ״die Väter haben saure Trauben gegessen, und die Zähne der Söhne sind davon stumpf geworden״ immer mehr verblasst3). Wohl aber bestand dies Gefühl für den Einzelnen fort. Und dies weniger in der Anschauung, dass man etwa bei eigener Schuldlosigkeit die Strafe für die begangenen Missetaten der Ahnen zu erleiden hätte. Hier war das Gefühl durchgedrungen, dass der Satz Ex. 20, 5 nur gelte, wenn die Kinder selber Schuld auf sich geladen4). Wohl aber — obwohl eigentlich im Widerspruch mit dem eben Erwähnten — empfand man die Schwere der Verantwortung der eigenen Sünde aus dem Gefühl heraus, dass die Folgen der Sünde auf die geliebten Angehörigen fallen, vor allem den Tod der unschuldigen Kinder verursachen könnten5). Das Verantwortungsgefühl hinsichtlich der Folgen der eigenen Sünden steigert sich nun noch durch die mannigfachsten Gesichtspunkte, die man sich hier vor die Seele führte. Nur wer gerecht ist, erfüllt den Zweck seines Seins ף Wir kommen auf diese Gegeninstanz noch ausführlicher zurück. -) Sanh. 102 a; Jer. Taanith IV s Kr. 68 c; Joma 87 a. 3) Makkoth 24 a. Vgl. dazu S. Schechter ״The Zachufeh of the Fathers“ in ״Some Aspeets of Rabbinic Theology“ S. 185'ff. J. Wohlgemuth: ״Das Verdienst der Väter“ in Carlebach־Festschrift S. 120 ff. *) Sanh. 27 b u. o. vgl. Wohlgemuth a. a. 0. S. 182 ff. י־) Sabbath 22 b. Dort eine ganze Liste der Sünden, um derentwillen dies geschieht; — nicht ganz hierher gehört, ist aber doch charakteristisch, dass man sich auch verantwortlich fühlt für die Sünden der Kinder bis sie im Sinne der Verpflichtung gegenüber dem Thoragesetz mündig werden, das bekannte ברוך שפטרני מעונשו של זה Gen. R. 68,10; vgl. freilich חדושי הרד״ל in Midr. R. ed. Wilna z. St., der diesem Segensspruch einen anderen Sinn unterlegt.