Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1924)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 67)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur politischen Geschichte usw. 6h dass unter keinen Umständen^ auch nicht zur Lebensrettung, Götzendienst, Unzucht und Mord gestattet seien, dass man aber auch für Einhaltung anderer Verbote das Leben einsetzen müsse, wenn der Feind die Uebertretung als Zeichen des Abfalle» vom Toragesetze verlange oder wenn die Uebertretung in der Oeffentlichkeit erzwungen werde. 90) Mit allen Mitteln der Vorsicht und List suchte man das gttliche Gesetz zu erfüllen und die Ausübung vor den Schergen der Römer zu verbergen. Leise, den eignen Ohren nicht vernehmbar, sagte man das Schm’a, hause des Nitsa vor dem Hadrianischen Kriege gefasst wurden (gegen Grätz IY Note 17 II); s. a. S. R. Hirsch, Ges. Schriften Y S. 494ff. ״°) Sanh. 74 a א״ד יוחנן משום ר״ש בן יהוצדק נמנו וגמרו בעליית בית נתזה בלוד כל עברות שבתורה אם אומרים לאדם עבור ואל תהרג יעבור ואל יהרג חוץ מע״ז ג״ע וש״ד.. כי אתי רב דימי אר״י לא שנו אלא שלא בשעת גזרת המלכות אבל בשעת גזרת המלכות אפי׳ מצוה קלה יהרג ואל יעבור כי אתי רבץ אר״י אפי׳ שלא בשעת גזרת המלכות לא אמר. אלא בציגעא אבל בפרהסיא אפי׳ מצרה קלה יהרג ואל יעבור. Die Klauseln von Rab Dime und Rabin sind nicht spätere Zusätze, sondern andere Relationen des von R. Jochanan tradierten Satzes, den wir danach in 3 sich ergänzenden Fassungen vor uns haben (vgl. Dor. Har. Ie 652). Im Talmud Jeruschalmi (Scheb 1Y, 2 Sanh. III6) tradiert R. Jirmeja unseren Lehrsatz im Namen R. Jochanan’s und R. Simons b. Jozadak. Dort wird hinzugefügt תדא דתימא בינו לבין עצמו אבל ברבים אפי׳ מצוה קלה לא ישמע לו. Durch die aramäische Formel הדא דתימא scheint es allerdings, dass die Worte בינו לבין עצמו וכר nicht dem allerersten Tradenten des Satzes angehören: sie könnten von R Jochanan oder von R. Jirmeja hinzugefügt sein. JBrsteres wäre wahrscheinlicher, da im Babli Rabin den Lehrsatz in dieser Fassung namens R. Jochanan’s wiedergibt. Selbst wenn die Ergänzung nicht von R. Simon b. Jozadak, dem Lehrer R. Jochanan’s herstammt, so lässt sich aber doch nachweisen, dass sie bereits zur Zeit R. Simon s b. Jozadak, wahrscheinlich schon z. Zt. der Verfolgungen allgemein angenommen wurde. Der Sifra zu Lev. 22,82 erklärt ולא תחללו ממשמע שנ׳ ולא תחלל אמוד קדש וכשהוא אומר ונקדשתי מסור עצמך וקדש שמי יכול ביחידו ת״ל בתוך בני ישר׳ המרובים. Da hier nicht von den 3 Kapitalverbrechen (ע־׳ז נ״ע ש״ד) die Rede ist, lehrt der Sifra die Pflicht, dem Zwang, irgend ein Toragesetz öffentlich zu entweihen, unter Preisgabe des Lebens zu widerstehen, genau wie Rabin Sanb. 74 a tradiert. Der Sifra ist von R. Chija, dem Zeitgenossen R. Simons b. Jozadak redigiert; in der Hauptsache geht er auf die Sammlung des z. Zt. der Hadrianischen Verfolgungen lebenden R. Jebuda ben R. Hai zurück (vgl. Hoffmann Zur Einleitung in die hal. Midraschim 20—36). Auch die von R. Dime tradierte Erklärung, dass man z. Zt. einer Religionsverfolgung dem demonstrativen Befehle, irgend ein Gebot