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Jeschurun · 1924-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1924) · p. Seite 62

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1924)
Date
1924-01-01
Page
Seite 62 (sequence 64)
Language
German
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62 Zur politischen Geschichte usw. und der Reinheit des Ehelebens. 76) Doch wandten sich die Vernichtungsdekrete ganz allgemein gegen jegliche Befolgung des Gttesgesetzes. Kleinlichste Polizeichikane vereinigt mit rohster Brutalität suchten die Beobachtung der Gesetzesvorschriften zu verhindern, ln Sepphoris untersuchte ein Frommer die Mesusot an Hauseingängen auf ihre Brauchbarkeit. Ein römischer Aufpasser nahm sie ihm weg und legte ihm für das ״Verbrechen4‘ -eine Strafe von 1000 Sus auf. 77) Durch die Strassen gingen Häscher, ob sie nicht irgendwo Laute des Torastudiums oder des Gebetes hörten. 78) Verboten war es, eine Sukka zu errichten. 79) Tefillin anzulegen galt als Todes verbrechen. 80) Mit nationalen Eigenart genügend. Aach entsprach eine zwangsweise Bekehrang ganz and gar nicht der in religiösen Dingen so toleranten Römerherrschaft. Und endlich wäre es bei der Vielgestaltigkeit des Heidentums der orientalischen Provinzen vom staatlichen Standpunkte aus widersinnig oder auch gefährlich gewesen, einen bestimmten Götzendienst einem Volke aufzuzwingen. 76) Me’ila 17 a מעם אחת גזרה המלכות גזרה שלא ישמרו את השבת ושלא ימולו את בניהם ושיבעלו נדות. Dagegen bezieht sich das in R. h. 19 a (= Ta’an. 18 a.) erwähnte Dekret שלא יעסקו בתורה ושלא ימולו את בניהם ושיחללו את השבת auf eine spätere Zeit, da es durch die Bemühung des R. Jehuda b. Schammua, des Schülers des R. Melr, aufgehoben wurde (vgl. Dor. Ha. Ie 711). Tatsächlich war aber auch die Beschäftigung mit der Tora während der Hadrianischen Verfolgungen verboten (vgl. Anm. 78; besonders weiter die Erzählung von R. Chanina b. Teradjon). 77) Joma 11 a מזוזת יחיד נבדקת פעמים בשבוע ושל רבים פעמים ביובל וא״ר יהודה מעשה בארטבין אחד שהיח בודק מזוזות בשוק העליון של צפורי ומצאו קסדור אחד ונטל ממנו אלף זוז: והאמר ר״א שלוחי מצוה אין ניזוקין? היכא דקביע היזיקא שאגי. R. Jehuda lebte z. Zt. der Verfolgungen. 78) Tosefta Ber. II13 (א״ר מאיר פעם אחת היינו יושבים לפני ר״ע (בביהמ״ד והיינו קורין את שמע ולא היינו משמיעים לאזנינו מפני קסדור אחד שהית עומד על הפחת אמרו לו אין שעת הסכנה ראיה vgl. auch Exkus IL — R. Melr lebte zur Zt. der Verfolgungen. 79) Tosefta Sukk. 17 א״ר יהודה מעשה בשעת הסכנה והיינו זוקפין סולמות ומסבבין על גביהן נסרים והיינו ישנים תחתיהם אמרו לו אין שעת הסכנה ראיה. s0) Sabb. 49 a (= 130 a) פעם אחת גזרה מלכות הרשעה גזרת על ♦שר׳ שכל המניח תפלין על ראשו יקרו את מוחו. Ueber den hier erwähnten Elischa berichtet R. Jannai, der um die Wende des 2/3 Jahrhunderts, also etwa 50—60 Jahre nach den Verfolgungen lebte. Wenn es auch nicht sicher ist, dass diese Erzählung sich auf die Zeit Hadrians bezieht, so ist es doch sehr wahrscheinlich.

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