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Jeschurun · 1924-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1924) · p. Seite 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1924)
Date
1924-01-01
Page
Seite 61 (sequence 63)
Language
German
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Zur politischen Geschichte usw. 61 des Jupiter Capitolinus erbaut und die Bildsäule Hadrians aufgestellt als Zeichen des Sieges über die Religion der Juden71). Hadrian begnügte sich nicht mit der furchtbaren Demütigung des jüdischen Volkes; er strebte, es zu vernichten. Und da er wusste, dass dieses Ziel nur erreichbar wäre durch Aufhebung der Toragesetze, verordnete er die furchtbarste Religions- Verfolgung, welche die Geschichte des römischen Heidentums aufzuweisen hat. Mit der Ausführung der Vernichtungsdekrete betraute er den Tineius Rufus. 72) War dieser nicht imstande gewesen, im Kampfe zu siegen, so war er umso geeigneter, die Henkersarbeit an dem von Julius Severus niedergeworfenen Volke zu vollziehen. Hierzu befähigte ihn nicht nur die in den langen Jahren seiner palästinensischen Tätigkeit gewonnene genaue Kenntnis der Verhältnisse des Landes und der Juden, sondern auch der Zorn über seinen eignen Misserfolg im Kriege und vielleicht auch persönlicher Hass. 73) Abgesehen von dem zeitweiligen Verbote der Beschneidung waren bis jetzt die Juden in Ausübung und Lehre des gttlichen Gesetzes nicht behindert gewesen n); nun wurde beides, Betätigung und Verbreitung des Toragesetzes, bei furchtbarsten Strafen verboten. Die schreckliche Zeit der Religionsverfolgung שעת השמד begann. 75) Insbesondere richteten die Feinde ihr Augenmerk auf Unterdrückung der Beschneidung, der Heiligung des Sabbat 71) Zu dem Verbot, die Leichen der Gefallenen zu bestatten (j. Ta’an. IV, 5 und Ech. r. II2) vgl. F. Rosenthal, Vier apokryph. Bücher, Leipzig 1885, S. 109. Ob das Ta’an. 29 a erwähnte Pflügen der Stadt oder des Tempelplatzes damals stattgefunden hat, ist sehr zweifelhaft. Vgl. Dor. Har. Ie 71—78 gegen Grätz IV Note 18 nnd Schürer 1692 Anm. 127. 2ל) Vgl. Dor. Har. I e 638 ff. 73) Vgl. Bab. b 10 a; Sanb. 65 b; Tanchuma, Tasria 7 und die Er- Zahlung des R. Nissim zu Ned. 50 b. «) Vgl. Exkurs II. n) Vgl. auch Grätz, Monatsschrift 1852 S. 307 ff und Grätz IV Note 17IH. — Bemerkenswert ist es, dass von einem Zwang, die griechischrömischen Götter zu verehren, nichts berichtet wird. Im Falle des R. Elasar b. Pr&ta handelt es sich nur um eine gerichtliche Argumentation (Ab. s. 17 b). Es kam eben Hadrian nicht darauf an, die Juden zu bekehren, sondern darauf, ihr Volkstum zu vernichten: hierzu erschien die Unterdrückung ihrer religiös-

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