Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1923-11-01 · Heft 11-12 (November 1923) · p. Seite 477

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1923)
Issue
Heft 11-12 (November 1923)
Date
1923-11-01
Page
Seite 477 (sequence 89)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2292929-2293019-2293026--06522-2299810
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Ueber den Minhag־ 477 Minhag50;) nach anderen hat sie keinerlei verpflichtende Kraft und bedarf überhaupt keiner Aufhebung 51). Allgemein gilt die Regel, dass der Begriff des Minhag nur anzunehmen ist, wo es sich um häufig vorkommende Dinge handelt, nicht aber da, wo ein Ereignis nur selten eintritt (52דבר שאינו מצוי). Den Minhag und seine Anwendung berührt auch das Verbot לא תתגודדו (Deut. 14,1), dem neben dem einfachen Wortsinn auch die Deutung gegeben wird לא תעשו אגודות אגירות .,ihr sollt euch nicht in Gruppen sondern.* 53) Maimoniöes 54) sagt darüber: ״Mit diesem Verbot ist auch ausgesprochen, dass nicht zwei Gerichtshöfe in einer Stadt sein sollen, die von einander verschiedenen Minbagim folgen, denn dies führt zu grossen Streirigkeiten, und deshalb heisst es: ״ לא התגודדוIhr sollt euch nicht in Gruppen sondern.“ 55) Das Verbot ist indessen nur da anwendbar, wo es sich um eine formelle Entscheidung über rituell Erlaubtes und Verbotenes handelt; hier muss einheitliches Recht für die ganze Gemeinde bestehen. Dagegen können verschiedene synagogale Minhagim nebeneinander weitergeführt werden. Wenn z. B. Mitglieder polnischer Gemeinden, die den 20. Siwan als Fasttag begehen, und Mitglieder anderer Gemeinden in einer Stadt zusammenwohnen, so können die verschiedenen Gruppen ihren Minhag beibehalten. Wer einen erschwerenden Minhag seines früheren Wohnortes in seinem neuen Wohnort beibehalten hat, Übertritt ebenfalls dieses Verbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Mitglieder der einen Zunft einen einheitlichen, *0) יש״ש ב״ק ל״ז u. חיי אדם בלל קנ״ד. 65) פר״ח, der dies mit dem Satz begründet במלה מגילת תענית. z2) פר״ח nach רמב*ם סוף פי״א מהל׳ שחיטה. 53) יבמות י״ג ע״ב. In seinem Kommentar za der betreffenden Siffestelle fahrt Malbim für diese Deutung der Hithpaelform als Parallele die Stelle Micha 4,14 an עתה תתגודדי בת גדוד. 84) פי*ב מהל׳ ע״ז הל׳ י״ד. 55) Die Entscheidung von Maimonides, der hier scheinbar im Gegensatz zu der allgemeinen talmudischen Regel wie אביי gegen רבא entscheidet, wird von den Späteren angegriffen, die sie umzudeuten versuchen; sie wird aber von אלשיך in dem friier erwähnten Responsum (סי׳ נ״פ) mit guten Gründen Aeateidigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.