Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 476 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2293019-2293026--06521-2299809- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
476 Ueber den Minhag Minhagim haben also den Charakter von Gesetzen, die für die Kommune als solche dauernde Giltigkeit haben.— Die zur Diskussion stehende Frage selbst wird von R. Moses Alscheich in dem Sinne entschieden, dass die ganze Stadt wie eine Ge־ meinde zu betrachten ist, auch wenn mehrere Synagogen darin bestehen. Wir wenden uns nun zu der Betrachtung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein bestehender Minhag, aufgehoben werden kann. Im allgemeinen kann ein Minhag der auf irr־ tümlichen Voraussetzungen beruht, ohne weiteres ausser Wirksamkeit gesetzt werden. Man soll sogar einen solchen irrigen Gebrauch nicht bestehen lassen, weil er wie eine Hinzufügung zu dem Gesetz der Thora erscheinen könnte 44). Aber auch bei einem Minhag, der im Sinne der strengeren Auffassung eines Gesetzes (מחמת חומרא) eingeführt wurde, ist eine Aufhebung in derselben Form wie bei der Auflösung eines Gelübdes möglich, wenn der grössere Teil der Gemeinde die Einführung bereut (ע״י חרמה) v°). Auch wenn man in einer Gemeinde bei einer Kontroverse in einer bestimmten religionsgesetzlichen Frage der strengeren Ansicht zu folgen pflegte, ein späterer Gelehrter aber Beweise für die erleichternde Ansicht brachte, so bat die Ge־ meinde das Recht, seiner Autorität zu folgen und von dem bis־ herigen erschwerenden Gebrauch abzugehen46). Ein Minhag, der möglicherweise zu einem Irrtum und zu einer Gesetzesübertre־ tung führen kann, soll beseitigt wrerden47); und selbstverständlich darf ein Minhag, der an sich schon eine Uebertretung in sich schliesst, nicht beibehalten werden 4s). Auch wenn die Voraus־ Setzungen, auf Grund deren der Minhag eingeführt wurde, sich geändert haben, ist eine Aufhebung des Minhag zulässig 49). Die Einführung eines Gedenktages aus Anlass einer wunderbaren Errettung hat nach manchen den Charakter eines bindenden 44) פר״ה תצ״ו im Namen von שרית מהר״ם אלשקאר סי׳ ם״ב. 4*) פר״ה תצ׳יו ג׳—ה׳. S. übrigens auch die früher erwähnte Kontroverse zwischen R. Ascher und den übrigen Dezisoren. 46) שדת הרא׳יש כלל ב״ה סי׳ י (ד4 .פדיה תצ׳יו ב׳ u. פר״ח תצ״ו י׳ מ״ו. 4ף Ebendas. * * * 4 ) אדעתא דחני לא הנהיגו הראש-ניס שדת הרמ״א סי׳ כ*א-