Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 469 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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469 Ueber den Minhag unterschiedslos bei jedem Niddazustand sieben reine Tage zu zahlen 18). In diesem Zusammenhang mag auch der Gebrauch erwähnt sein, am 7. Tage des Sukkotfestes noch eine besondere Bachweide zu nehmen, der im Talmud als Gebrauch der Propheten (מנהג נביאים) bezeichnet wird. 19) 20) Die zweite Gruppe umfasst Verordnungen und Bestimmungen, die von irgend einem im Volke als Autorität anerkannten Gerichtshof erlassen werden. Für ihre dauernde Giltigkeit ist die Voraussetzung, dass ״der grösste Teil der Gemeinde dabei bestehen kannרוב צבור ינולין לעמוד בה) ״), dass sie also im praktischen Leben durchführbar sind, und ferner, dass sie sich tatsächlich im Volke eingebürgert haben (פשמה ברוב צבור). Vor dem Erlass einer jeden Verordnung hat deshalb der Gerichtshof sorgfältig zu prüfen, ob die erwähnten Vorbedingungen zutreffen. 21) Hat sich der Gerichtshof in seinen Voraussetzungen geirrt und stellt sich nach dem Erlass der Verordnung heraus, dass sie undurchführbar ist und sich deshalb beim Volke nicht einbürgern kann, so ist sie von selbst hinfällig. 22) Hat sie aber schon längere Zeit bestanden und ein späterer Gerichtshof stellt durch Nachforschungen fest, dass sie keine allgemeine Verbreitung gefunden hat, so hat dieser Gerichtshof das Recht sie aufzuheben23). 18) .בנות ישראל החמירו על עצמן שאפילו רואות טיפת דם בחרדל יושבות עליה ז׳ נקיים (ברכות ל״א ע״א). lfl) סוכה מ״ד ע״א. Raschi zur Stelle bemerkt: הנהיגו את העם ולא תקנו להם ונ״מ דלא בעי ברכה דליכא למימר וצוגו דאפילו בכלל לא תסור ליתא. 20j Der Gebrauch, den zweiten Feiertag zu halten, dessen Beibehaltung unter der Levise (הזהרו במנהג אבותיכם (ביצה ד׳ ע״ב gefordert wird, gehört in־ sofern nieht hierher, ais es sich hier um einen Minhag handelt, der an eine bestimmte Tatsache anknüpfte, nämlich an die Unmöglichkeit, rechtzeitig die Festsetzung des Neumonds zu erfahren. Die Feier des י״ט שני batte sich infolgedessen eingebürgert, und ihre Abschaffung wurde auch deshalb für unzulässig erklärt, weil der ursprüngliche Grund nicht ganz im Wegfall ge־ kommen ist. Siehe übrigens in העמק דבר zu Lev. 23,2 die Bemerkung aus den Responsen des R. Hai Gaon, dass nach einem schon von den Propheten geübten uralten Gebrauch die ausserhalb Palästinas Lebenden zwei Feiertage halten sollten. .הלכה ר ן22 .רמב״ם הל׳ ממרים פ״ב דדה (יי2 .הלכה ז׳ (ג2