Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 468 (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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468 Ueber den Minhag und Recht aus für ganz Israel. — Wer sich ihrer Entscheidung nicht unterwirft, Übertritt ein Verbot, denn es heisst: Du sollst von allem, was sie dir sagen, nicht ab weichen, rechts oder links.— Sowohl bei den Dingen, die sie als Ueberlieferung überkommen haben und die die mündliche Lehre bilden, als auch bei den Dingen, die sie auf Grund ihrer eigenen Erwägungen durch eine der Deutungsregeln gefolgert haben, oder bei solchen Verordnungen, die sie als Zaun für die Lehre oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Zeit eingeführt haben, also bei Dekreten, Anordnungen und Gebräuchen (גזרות תקנות ומנהגות) ist es Pflicht sie zu hören, und wer eine ihrer Bestimmungen Übertritt, Übertritt ein Verbot. Es heisst nämlich: ,,Entsprechend der Belehrung, die sie dir gegebendas bezieht sich auf die Anordnungen, Dekrete und Gebräuche, die sie für die Allgemeinheit bestimmen, um das Gesetz zu stützen und die allgemeine Wohlfahrt zu fordern: ״und nach dem Rechtsbescheid, den sie aussprechen״, das sind die Dinge, die sie durch eine der Deutungsregeln folgern, ״in allem, was sie dir verkünden״, dies umfasst die Ueberlieferung, die sie selbst von den Früheren übernommen haben a Er bespricht dann das Prinzip der Mehrheitsentscheidung und fährt fort; ״So ist es auch bei den Dekreten, Verordnungen und Gebräuchen. Wenn ein Teil der Ansicht ist, dass es richtig wäre ein Dekret zu erlassen oder eine Anordnung zu treffen oder das Volk bei einem Minhag zu lassen, ein anderer Teil aber die Ansicht vertritt, es sei nicht gut, dieses Dekret zu erlassen, diese Anordnung zu treffen oder diesen Minhag beizubehalten, so diskutiert man über die Frage und fällt die Entscheidung nach der Mehrheit“. Im Volke bestehende Minfcagim können also durch das Synhedrion sanktioniert werden und erhalten dadurch Gesetzeskraft. Zu dieser Kategorie können wir auch die Minhagim rechnen, die, als Vorbeugungsmassregeln zur Verhütung einer Gebotsübertretung aus dem Volke heraus entstanden, den Charakter einer Vorschrift angenommen haben, wie das Verbot des Fettes, der Spannader1T) und der Gebrauch der Frauen. .שומנו מותר וישראל קדושים נהנו בו איסור (חזלין צ״א ע״א) (ד!