Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 467 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Ueber den Minhag 467 diese Art des Minhag wollen wir indessen nicht näher eingehen; unsere Betrachtung soll vielmehr dem Minhag gewidmet sein, der das rituell Erlaubte und Verbotene zum Gegenstand hat. Auch hier müssen wir einen Unterschied machen zwischen dem Minhag? den ein Einzelner (rrr מנהג) und dem, den eine Gesamtheit auf sich genommen hat (מנהג הרנדם), Der erstere hat den Charakter eines Gelübdes (נדר) und seine Aufhebung unterliegt den für die Auflösung von Gelübden geltenden Bedingungen 13). Ein solcher Minhag ist nur für denjenigen verbindlich, der ihn auf sich genommen hat, nicht aber für seine Nachkommen 14). Haben aber die Nachkommen den Minhag weitergeführt und handelt es sich um eine Schutzbestimmung gegen eine Gesetzes- Übertretung (לב־דגדר כדלתא) so kann nach manchen Dezisoren eineAufhebung überhaupt nicht stattfinden; nach der massgebenden Ansicht des Rabbenu Ascher aber kann der Minhag unter denselben Voraussetzungen wie jedes andere Gelübde aufgehoben werden14). Bei den Minhagim, die eine Gesamtheit als verbindlich rezipiert hat, sind verschiedene Gruppen zu unterscheiden. Die erste Gruppe umfasst die Verordnungen und Bestimmungen, die von dem grossen Synhedrion in Jerusalem getroffen werden; sie haben, solange das Synhedrion in der Quaderhalle des Tempels tagt (המקום טרם), unmittelbare Gesetzeskraft. Maimonides16) sagt darüber: ״Der grosse Gerichtshof in Jerusalem ist der Träger der mündlichen Lehre (עיקר חזיה שבע״ם), sie sind die Säulen der Gesetzesentscheidung, und von ihnen geht Gesetz 18} Näheres hierüber im שרית חוות יאיר סי, קכ׳יו .ש״ע י״ד סי, רי״ד und פרי חדש za א״ח סי; תצ״ו, wo eine Uebersicht über מנהגי איסור gegeben ist, auf die im folgenden Bezug genommen werden wird. 15) מהרי״ק סי׳ קמ״ד und פרי חדש a. a. 0. 16) פ״א מתיכות ממרים. Mein verehrter Freund, Herr S. B. Rabinkow macht mich darauf aufmerksam, dass bei Maimonides zwischen dem ב״ד הגדול Iשבירושלים) und einem יב/,ד גדול einem sonstigen anerkannten ב׳ ד, za unterscheiden ist. Die Entscheidungen des ersteren gelten ohne weiteres als Gesetz, und wer sich gegen sie auflehnt, wird als זקן ממרא behandelt. Bei den V erordnungen eines anderen ב׳יד גדול, die wir als zweite Gruppe besprechen, gelten die dort erwähnten einschränkenden Bestimmungen.