Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 458 (sequence 70)
- Language
- German
- Belongs to
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458 Untersuchungen über die Entwicklung־ usw. beginnt mit den Wörtern ל: die ersten vier — רטלים — ומלתה ומלחו — ומלמעלה — gerade so wie Ms. fin. Aber in Ms IL fehlt nicht bloss der angegebene Teil von א bis כ, sondern noch zwei Blatt, der letzte Teil von No. 16, die ganze No. 17 und 18. Diese Nr. sind von einer anderen Hand auf anderem dünnen Pergament ergänzt. Nur der Defekt von Nr. 19, eben die Rubrik וט ist nicht ergänzt. Scheint es nicht, dass der Abschreiber das Werk Ms H vor sich gehabt hat, unddass bereits inseinerVorlageBlätter gefehlt haben, wie imMs?1) Soweit Graetzs Worte. Wir haben sie unverändert und ungekürzt wiedergegeben, um dem Leser Gelegenheit zu bieten, aufs Genaueste unsere Behauptung zu prüfen, Graetz habe sich bei diesen Ausfübrun־ gen in einem bedenklichen und elementaren Irrtum befunden. Der Umstand, dass in H ein grosser Teil des Verzeichnisses fehlt, kann unmöglich darin begründet liegen, dass mit den (unmittelbar vorher stehenden) herausgerissenen Blättern auch dieser Teil von H verloren ging; er muss vielmehr schon in der Vorlage von H gefehlt haben, da ja die Ueberschrift des Verzeichnisses, welche ohne den leisesten Zwei״ fei von dem ersten H-Schreiber stammt, den Mangel andeutet mit den Worten: מ ן ל־ ו ע ד תי ומי בריש ודבותא. Anders wäre es, wenn diese Ueberschrift von dem Ergänzer der Lücke herrührte. Aber er kann den ersten Teil des Verzeichnisses ebensowenig vor sich gehabt haben wie der erste Schreiber von H, erstens weil er ihn nicht kopiert, obwohl er gerade am Ende der Lücke niederzuschreiben gewesen wäre, und zweitens vor allem deshalb ־weil der Ergänzer der Lücke am Ende derselben, um den Zusammenhang zwischen ihr und dem Text von H herzustelien, die Ueberschrift des Verzeichnisses so angibt, wie sie in H steht, und also zeigt, dass er weiss, dasselbe beginne erst mit den Beispielen vom Buchstaben Lamed. § 21. Daraus ist in einwandfreier Weise bewiesen, dass Graetz in vollem Unrecht ist und dass die mangelhafte Form des Verzeichnisses nicht eine spezielle Eigentümlichkeit von נ) Von uns gesperrt.