Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1923)
- Date
- 1923-11-01
- Page
- Seite 410 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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410 Zur politischen Geschichte usw. Chronik des Eusebius scheint eine Eroberung Jerusalems durch Ben Kosiba anzunehmen40). Höchst wahrscheinlich rechneten die babylonischen Gelehrten des vierten Jahrhunderts damit, dass zur Zeit Ben Kosibas eine Tempelkasse bestanden hat, und wollten die abgeriebenen Trajans- und Hadriansmünzen — wahrscheinlich mit hebräischer Ueberprägung — zu gebrauchen verbieten, weil sie einstmals vielleicht für heilige Zwecke bestimmt waren41). Hiernach scheint man nicht nur gemeint zu haben, dass damals Jerusalem in jüdischem Besitz war, sondern, dass auch Geld zum Wiederaufbau des Tempels oder sogar für Opfer bestimmt war. Religionsgesetzlich stand jedenfalls nichts im Wege, bis zum Wiederauf bau des Tempels auf einem provisorischen Altar zu opfern42). Dass aber damals der Tempel tatsächlich wieder erbaut wäre 43), ist durchaus unwahrscheinlich. Ein solches Ereignis könnte in der talmudischen Literatur nicht mit Stillschweigen übergangen sein. Auch hätten die römischen oder christlichen Schriftsteller die nochmalige Zerstörung eines Tempels wohl erwähnt44). Dagegen ist aus angeführten Gründen 40) s. Euseb. Chron. Abr. 2140 und Epit. Syr. usque ad obsidionem, quae Hadriani tempore (vgl. Bondi, Jakrb. d. jüd.-lit. Gesellschaft XIII S. 267). Die Notiz Deb. r. zu 10,1 עת היא שיעלה אדריאבוס שתיק עצמות וינפץ אבני ביהמ״ק könnte sich sehr gut auf die Zeit nach einer Eroberung Jerusalems durch Hadrians beziehen, muss es aber nicht. Yfeitere Belege für eine Eroberung Jerusalems durch Hadrian bei Münter S. 70 ff; 8. dagegen Salzer, Magazin IV, 26. 41) vgl. Ab. sar. 02 b (= Beehor. 50 a) אמר אביי בקעו לגנוז דיני א הדדיינא גורייבא שיפא מפגי טבעה של ימשלם. Unter דינרא הדרייבא מוריינא שיפא versteht Bondi (Jahrb. der jüd.-lit. Ges. XIII 264, 1) wohl mit Recht abpolierte und neu überprägte Hadrians- und Trajans den are. Dieses kann auch Rasehi’s Auffassung sein, anders R. Tarn das. s. v. דיגרי. 47) vgl. meinen Aufsatz im hebr. Teil des Jeschurun X, 8/4, S. 28—26. 43) so Schiatter, Die Tage Trajans u. Hadrians S. 54ff. und Jakob Hakohen Schachi (Schachewitz (im Luncz’schen Jerusalem VI. 44) Selbst wenn die Notiz Ta’an 29a כשחרב צ״ל בשחדש טודגוס רופוס הרשע את ההיכל sich auf die Zeit nach dem Aufstande gegen Hadrian bezieht — 8. dagegen Halevy le 71—74 — so braucht dieses keinesfalls eine neuerliche Tempelzerstörung vorauszusetzen. Das Gleiche gilt für die Worte des Hieronymus ad Sach. 8,19 aratrum templum in ignominiam gentis oppressae a T. Annio Rufo (vgl. Schürer I 3—4 692 Anm. 127).