Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1923)
- Date
- 1923-09-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Mischna Ketubot X, 4 371 Unsere Mischna stimmt also mit dem in B. Mezia überlieferten Rechtsgrundsatz überein und wendet ihn nach seinem Wortlaut an unbekümmert um sein Motiv. Nun ist oben bereits bemerkt worden, dass, sobald der Nachlass von 200 oder 300 nicht auf einmal, sondern in Baten aufgefunden wird, bei Nichtberücksichtigung des Gesetzesmotives die Verteilung eine andere ist. Es muss das hervorgehoben werden, um einen tannaitischen Satz zu würdigen, der dem alten Bechtsprinzip zu widerstreiten scheint. Es ist dies eine von der Gemara Ketubot z. St. zitierte Baraita, die in Bezug auf unsern Mischna sagt: ״Dies ist die Mischna R. Natans. Rabbi aber sagt: Ich stimme den Worten R. Natans hinsichtlich dieser nicht zu, sondern sie teilen gleichzeitig 1).״ So weii die Baraita. Negiert Rabbi die Geltung des alten Bechtsgesetzes, das er doch selbst in die Mischna aufgenommen hat? Hierauf ist zu antworten : Die Worte Rabbis werden uns verständlich werden, wenn wir an folgendes denken : Falls der Richter, der die Entscheidung zu treffen hat, es aus irgendwelchen Gründen für notwendig erachtet, könnte er, wenn 200 oder 300 vorhanden sind, zu dem Mittel greifen, die ersten 100 nach dem Rechtsgesetz gleichmässig unter die drei Parteien zu verteilen, um dann nach freiem Ermessen (שודא דמיני) die zweiten und dritten 100 in kleinen Raten zu zerlegen und sie jeweilig gleichmässig zu verteilen, ohne dass dadurch das alte Rechtsgesetz formell verletzt würde; denn dann würde, wie man nachrechnen kann, jede der drei bei den jeweiligen Raten sagen können: ״Das Ganze gehört mir“ und die gesamte Summe würde bis zur Höhe von 300 auf diese Weise zu gleichmässiger Verteilung gelangen. Rabbi erkennt also den Grundsatz der Mischna an, nur dass er es für richtiger hält, auch ohne die Zufälligkeit oder den formellen Umweg einer ratenweisen *) Ob auch die erste Mischna in B. M e z i a die Mischna R. Natans ist und nach Rabbi dort nicht nur im ersten, sondern auch im zweiten Fall, wo einer sagt: ״Die Hälfte gehört mir“, gleichmässig zu teilen wäre, darüber kann nichts gesagt werden.