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Jeschurun · 1923-09-01 · Heft 9-10 (September 1923) · page 50

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1923)
Issue
Heft 9-10 (September 1923)
Date
1923-09-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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366 Mischna Ketubot X, 4 Titel: מSoziale Motive in der rabbinischen Rechtspflege״. (Festschrift zum 50 jährigen Bestehen der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums. Berlin 1922.) Die Schrift dieses kenntnisreichen Talmudgelehrten bezieht sich fast ausschließlich auf unsere Mischna, welche er ״eine der schwierigsten, wenn nicht die schwierigste der ganzen Michnasammlung“ nennt. Er würdigt in übersichtlicher Zusammenstellung referierend, kommentierend, polemisierend, der Reihe nach die Auslegungen, welche die Mischna in Jeruschalmi und Babli, bei Rischonim und Acharonim sowie bei modernen Talmudforschern gefunden hat, und giebt schliesslich der Meinung Ausdruck, dass das Rätsel sich dadurch löse, dass den Bestimmungen nicht das strenge Recht, sondern ein sozialer Gesichtspunkt zugrunde liege, die Fürsorge für den wirtschaftlichen Schwachen, die berücksichtigt sei, soweit es die Billigkeit gestatte. Wie ich einem Zitat Baneths entnehme, hat auch J. Lewy in seinem mir nicht vorliegenden Kommentar zu Jeruschalmi B. Kamma (Jahresbericht des jüd. theol. Sem. Breslau 1908 S. 106) sich mit der Stelle beschäftigt und geglaubt, dass die Schwierigkeit nicht anders als durch eine Korrektur des Michnatextes zu beseitigen sei. 2. Ich trete nun in eine Untersuchung des Themas ein und schicke voraus, dass ich dabei jede Polemik ausschalte, da ein genaueres Eingehen auf die zahlreichen Erörterungen, welche der Gegenstand gezeitigt hat, und eine Auseinandersetzung mit ihnen bei dem überaus weiten und schwierigen Stoffgebiet viele Bogen füllen und den Leser ermüden und verwirren würde. Daher lasse ich die bisher gebotenen Lösungsversuche ausser Ansatz und will bestrebt sein, dem Gegenstand lediglich durch eine eigene sachliche Untersuchung unserer Mischna und soweit das zum Thema gehört, auch der damit in Verbindung stehenden Gemara gerecht zu werden, indem ich den Nachweis zu führen mich bemühe, dass der Mischna ein Rechtsprinzip zugrunde liege, das den Tannaim überliefert war und dem sie, weil es ein alt-

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