Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1923)
- Date
- 1923-09-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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Mischna Ketubot X, 4 365 ״Jemand hat 8 Frauen und stirbt. Die Ketuba der ersten lautet auf 100 (Silber) Denare, die der zweiten auf 200 und die der dritten auf 300. Beträgt (die Hinterlassenschaft) 100, so teilen sie gleichmäßig. Beträgt sie 200, so erhält die, welche 100 zu fordern hat, 50 und die, ,welche 200 und 300 zu fordern haben, je 3 Golddenare (d. h. 75 Silberdenare). Beträgt sie 300, so erhält die, welche 100 zu fordern hat, 50, die, welche 200 zu fordern hat, 100, und die, welche 300 zu fordern hat, 6 Golddenare (d. h. 150 Silber denare). So auch drei, welche in einen (gemeinsamen) Beutel gelegt haben. Haben sie eingebüßt oder gewonnen, so teilen sie in dieser Weise“. So weit die Mischna. Die Frage liegt auf der Hand, was die Gesetzeslehre zu diesem befremdlich scheinenden Verteilungmodus veranlasst habe. Warum haben sie nicht einfach angeordnet, dass jede nach Verhältnis ihres Guthabens befriedigt werde, also daß, gleichviel welche Summe vorhanden ist, A ein Sechstel, B ein Drittel, C die Hälfte erhalte? Warum haben sie statt dessen vorgeschrieben, daß im ersten Falle eine gleichmäßige Verteilung stattfinde, daß im zweiten Falle A ein Viertel der Summe erhalte, während B und C gleichmäßig zu befriedigen seien, und daß im dritten Falle eine Verteilung erfolge, die dem Verhältnis der Guthaben entspricht? Nach welchem Prinzip verfuhren die Gesetzeslehrer? Von den Tagen der Gaonen an bis auf die neueste Zeit haben die Talmudforscher auf mannigfache Weise das Problem zu entwirren gesucht. Von den Rischonim behandelt besonders ausführlich R i f in seinen Halachot (Ketubot Nr. 359) das Thema und widmete ihm in arabischer Sprache eine umfangreiche Darlegung, welche in der Wilnaer Rif- Ausgabe in einer doppelten hebräischen Übersetzung abgedruckt ist. Er berichtet, daß R. Hai G a 0 n das Problem durch die erste Mischna in Baba Mezia erklärt und viele Jahre diese Erklärung vertreten habe, bis er schließlich eingesehen habe, daß sie unbefriedigend sei. Rif zitiert die Erklärung R. Hai’s nicht, sondern polemisiert lediglich gegen sie, ohne daß aus seiner Auseinandersetzung ersichtlich wäre, welches der Gedankengang R. Hais gewesen ist. In neuester Zeit hat E. B a n e t h dem Gegenstand eine eingehende und ausführliche Monographie gewidmet unter dem 4