Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1923)
- Date
- 1923-05-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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208 H eidenheimiana Kempener Rabbiner R. Israel Jona Landau, der Verfasser des מערן הברכות (Dyhernfurth 1815), hat dieses Machsor am 10. Siwan 1821 mit seiner Approbation versehen. Er äussert sich dort darüber folgendermassen: Die Rödelheimer Ausgabe sei vor 22 Jahren mit einem Nachdruck-Verbote der ״Weisen der Zeit“, geltend für 25 Jahre, gedruckt worden. Bis 1821 druckte Rödelheim drei Auflagen, ausser demjenigen, das in Wien112) gedruckt worden ist. Zur Zeit sind die Grenzen gesperrt 113), sodass die Länder darauf achten, dass keine Bücher aus einem anderen importiert werden. Die in den Rödelheimer Machsorim Approbierenden gingen von der Erwägung aus, den Drucker vor Beeinträchtigung zu schützen und die Bücher zu verbilligen. Nun sei aber die Sache umgekehrt worden, sie wurde nämlich verteuert. Der רשב״א sage bereits ,114 אם בטל טעם כד). Auch die 115 אחרונים) erlauben feinen Nachdruck] zwecks מצרה. Die ganze Gemeinde in Dyhernfurth ernähre sich hiervon. Wird den Dyhernfurthern der Nachdruck nicht erlaubt, so würden Nicbjuden es tun, die vielfach ohne Erlaubnis drucken, zum Beispiel Wien. Auch in Dyhernfurth sei ein nichtjüdischer Teilhaber. Man solle nicht ohne Grund Israel beeinträchtigen (לקפח), besonders da die Zeiten schlecht seien, Israel sehr verarmt, und die Nahrung erschwert sei. Die [Dyhernfurther] Drucker wollen in vollendeter Schönheit drucken, auf gutem Papier, und billig verkaufen. Unlängst sei der מחצית השקל zweimal gedruckt worden, man habe nicht auf die Bannlegung geachtet, ־ weil es schwer halte, von einem Lande ins andere zu kaufen. Dabei sei dieser Grund gar nicht wahr gewesen, denn פאריצק (Poryck) und ראבשוב [Hrubieszow] liegen in einem und demselben Lande und seien nahe beieinander; es sei eben nur der Nahrung wegen geschehen. Im vorliegenden 112) Ueber dieses Plagiat vgl. Monatsschr. a. a. 0. 118) Vgl. Jahrb. d. jüd.-lit. Ges. I 109 ff. 114נ Vgl פתחי תשובה על אה״ע סי׳ ל" ח סק*א ועיין בס׳ בית מאיר בענין תגאי שיגרשנה לזמן ידוע וב׳ דמדברי הרשב״א בחי׳ גיטין דף פ״ד מבואר דהוא כבל תנאי שאם נתקיים התנאי נתקיימו הקדושין ואם לאו בטלים; תורת הבית להרשב״א בית שלישי שער ובמקומו׳ אלו שהקלו בגלוי אפשר מפני שאין הרחשים מצויץ [gegen Ende] חמישי. 115j Vgl. 3 ,207 הו״ם und 4 (רמ״א) sowie פחד יצחק, Buchst. ת S. 163 b ואם נתבטל הטעם במלה התקנה במ״ש הפוסקים גבי גלוי ובהרבה מקומות.