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Jeschurun · 1922-09-01 · Heft 9-10 (September 1922) · p. Seite 376

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 9-10 (September 1922)
Date
1922-09-01
Page
Seite 376 (sequence 72)
Language
German
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376 Die Bedeutung David Hofimanns us^. (denen ja, die Olah einbegriffen, der Sühne zweck schon von jeher gemeinsam war), neben der die Unterart des Sühne- und Schuldopfers eigens zu nennen, überflüssig erscheinen mag. Hat Hoffmann hiermit die tatbeständliche Grundlage Wellhausens erschüttert, so wankt wiederum das ganze Gebäude. Wenn nämlich, was schliesslich noch allein übrig bleibt, die historischen Bücher den Kultus im Zusammenhang mit dem Leben zeigen, der Gesetzestext (P) hingegen bloss Vorschriften enthält, so ist diese Verschiedenheit doch im Charakter des zur Verfügung stehenden Quellenmaterials begründet8'2) (daher, dass Geschichtsquellen, die speziell die Technik des Kultus registrieren, nun einmal nicht auf uns gekommen sind). Wenn einem Wellhausen die Widersinnigkeit einer Schematisierung, die hier Gegensätze ״herausarbeitet״, nicht zum Bewusstsein kommt, so kann das nur aus einer blinden, jedes Mass übersteigenden Voreingenommenheit erklärt werden, die in den (schon vielfach von anderer Seite gekennzeichneten) aprioristischen starr revolutionistischen geschichtsphilosophischen Voraussetzungen der Schule wurzelt. Blicken wir also auf das zunächst behandelte Gebiet des israelitischen Kultus (die Frage seines Lokals und Rituals) zurück, so ist festzustellen, dass Hoffmann die Angriffe Wellhausens gegen die biblische Ueberlieferung nicht nur abgewehrt, sosipern geradezu in ihr Gegenteil verkehrt hat. Wie Hoffmann die Brüchigkeit der Graf Wellhausen’schen Lehre auch bei den anderen Religionsinstituten Israels aufdeckt und Beweis auf Beweis für die unverbrüchliche, uneingeschränkte Wahrheit der Ueberlieferung häuft, soll Gegenstand der nächsten Ausführungen sein. 82) H o f f m a n n , WJ 97. Mit Recht urteilt Hoffmann: ״Wellhansen bat durch verschieden gefärbte Brillengläser gesehen. Man mache einmal die Probe und stelle sich die Geschichte (d. h. die geschichtlichen Tatsachen) des Kultus zur Zeit des zweiten Tempels aus Josephus’ Geschichtswerken zusammen —x oh man wohl dasselbe Bild erhalten wird, wie es das Gesetzbuch darbietet! Ob nicht der Oniastempel, der samaritanische Tempel und anderes za Zweifeln an der Geltung der Kultuseinheitsgesetze [Anlass] geben könnten, oder ob das Treiben der Hellenisten, der späteren Makkabäer und der Herodianer der theokratischen Gesetzgebung des Pentateuchs entspricht!“

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