Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1922)
- Date
- 1922-09-01
- Page
- Seite 367 (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Bedeutung David Hoffmanns usw. 867 hang zwischen Dt. 12 und Lev. 17 zu verschleiern. Um die eine Hypothese zu retten, mu ss er zu einer neuen von nicht geringer Tragweite seine Zuflucht nehmen. I Sam. 14, 32, seines einfachen Sinns entkleidet, bietet den Ausgangspunkt für die Behauptung, die alten Israeliten hat ten garnicht zwischen Schlachten und Opfern Opferstätte der Stiftshütte versteht [jeder mochte überall, an dem Standorte der Stiftshütte opfern, wo es ״in seinen Augen recht war“] im Gegensatz zum unverrückbaren. Orte der Erwählung. Allein auch die positive Erklärung Hoffmanns (WJ 56, Dt. 150; die Unterscheidung zwischen Wüstenzug und Aufenthalt im Ostjordanlande, wo Lev. 17 nicht mehr beobachtet wurde) vermag trotz ihrer ausführlichen Motivierung, wie leicht ein- Zusehen, nicht recht zu befriedigen. (Anstatt anderer Ein wände hier nur die Feststellung, weder in den biblischen Quellen, noch in der talmudischen Ueberlieferung findet sich ein Anhalt für einen Höhendienst der Israeliten im Ostjordanlande unter Moses; ferner hätte dann v. 8 neben v. 4 gehört, u. a, m.) Eher dürfte darum doch jene von Hoflmann kurzerhand zurückgewiesene Ansicht Nachmanis (so auch Abravanelj wieder aufzunehmen sein. Hiernach spielt v. 8 garnicht auf Kultstätten an. Vielmehr liegt dem Gesetze Dt. 12 neben der Kultuszentralisation ferner am Herzen, dass die zahlreichen pflichtigen und freiwüligen Opfergaben restlos (dem Zentralheiligtum natürlich) abgeführt werden; es zählt dieselben darum namentlich auf, vv. 6,7: ״Und bringet dahin eure Ganzopfer und eure Mahlopfer, eure Zehnte und die Hebe eurer Hände, eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben, die Erstgeborenen eurer Rinder und eurer Schate. Und ihr sollt es dort verzehren vor dem Ewigen, eurem Gott. . . .“ Hier fährt v. 8 fort: ״Tuet nicht alles so, wie wir es heute hier zu tun pflegen, jeder, was irgendwie in seinen Augen recht ist“. Gerade wenn jede Schlachtung Opfer war (man stets opfern musste, wenn man schlachten wollte), verlor doch jene Pflicht, freiwillige oder obligatorische Mahlopfergaben darzubringen, ihren ganzen Sinn und musste sich überhaupt die Unterscheidung zwischen profanem und Opfertier verflüchtigen. So mag auch die Abstellung von Opfertieren nachlässig und willkürlich gehandhabt worden sein (״ein jeder tat, was irgendwie in seinen Augen recht war“). Dies ist jedoch zu entschuldigen, zumal die ganze Abgabenordnung ohnehin erst für die Zeit der Sesshaftigkeit berechnet ist (»bis nun“ aber ״ihr noch nicht zur Ruhe und Sesshaftigkeit [Erbbesitz] gekommen seid“; v. 9 passt hierzu weit besser wie nach Hoffmann: in der Wüste war doch sicherlich weit weniger ״Ruhe und Sesshaftigkeit״ als im Ost jordanlande und gleichwohl herrschte Kultuseinheit). Die Rüge Moses’ für die Vergangenheit klingt daher äusserst gelinde, aber für die Zukunft wird die Einhaltung nachdrücklich gefordert (vv. 6 f., 11 f.).