Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1922)
- Date
- 1922-09-01
- Page
- Seite 359 (sequence 55)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Bedeutung David Hoffmanns usw. 859 Kehren wir zur Prüfung jenes Arguments zurück, ob aus den späteren Höheaopfern der Israeliten wirklich notwendig folgt, dass diese nur den Exodus kannten, nicht jedoch das Deuteronomium, so müssen wir zuvor noch einen kurzen Blick auf die politischen, religiösen und kulturellen Zustände Israels in Palästina werfen. Wenn das Volk dem kanaanäischen Einfluss mannigfach erlag und dieser die Grundlagen der israelitischen Religion erschütterte, war die Wiederbelebung der kanaanäischen Kultstätten, an die sich mitunter noch Stammeserinnerungen aus der Väterzeit knüpften, im Rahmen solcher Tendenzen doch ganz natürlich. Auch später war die Reise zum salomonischen Heiligtum beschwerlich genug und die Wege bei den vielfachen Wirren unsicher. Vor allem aber, wo war lange Zeit hindurch eine geistliche Behörde, die, gestützt auf eine zum Durchgreifen fähige staatliche Zentralgewalt, den Kampf um die Entwurzelung des Volkskultus hätte aufnebmen können? Also waren doch sämtliche Bedingungen für ein Florieren des Höhenkultus gegeben, an einer nennenswerten Gegenwirkung fehlte es. Der Höhenkultus war mithin für die Israeliten Kanaans, man kann sagen, eine psychologische und historische Notwendigkeit. Und da ist doch, die obigen Erwägungen hier angewandt, die Gegenfrage zu stellen: Wären denn die Israeliten unter solchen Umständen zu einem anderen Resultat gekommen, w^enn ihnen beide Schriftstellen (besser beide Bücher), Exodus und Deutedie Lösung der literarkritischen Probleme wäre und wie diese sich da als Prüfstein der Quellenscheidungshypothese bewähren könnte, habe ich schon in meinen Bibelw. Irrungen (ob. S. 350 A. 6), S. 176, betont, (vgl. auch das Zitat daselbst A. 188). Wie wenig, an diesem spezifisch rechtsgeschichtliehen Mass gemessen, manche Behauptungen der Literarkritik standhalten können, mochte von Wiener und mir mehrfach schon bei bloss gelegentlicher Berührung dargetan werden (Wiener, Origin of the Pentateuch 184ff.; Neubauer, Bibelw. Irrgn. 177f.; Beiträge zur Gesch. des bibL talmud. Eherechts [Mitteiluugen der Vorderasiatischen Gesellschaft, 24. u. 25* Jahrgg.] 1920, S. 76; so glaube ich u. a. an zwei Punkten die glatte Unmöglichkeit von Wellhausens Datierung des Priesterkodex (B. Irrgn. 1. c.; Eherecht S. 109 A. 2, vgl. schon meinen Aufsatz [ob. S. 047. A. 1] S. 229, bei einem weiteren die einer bis dahin unbestrittenen Scheidung von J und E (Eherecht, S. 74 A. 2) nachgewiesen zu haben.