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Jeschurun · 1922-09-01 · Heft 9-10 (September 1922) · p. Seite 357

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 9-10 (September 1922)
Date
1922-09-01
Page
Seite 357 (sequence 53)
Language
German
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Die Bedeutung David Hoffinanns usw. 857 verbot — wenn auch sein Inkrafttreten zunächst hinausgeschoben werden musste — mit der grössten Eindringlichkeit ans Herz gelegt und yor allem die negative Seite der Kultuszentralisation eingeschärft wird. Und wenn solchenfalls eine Rede an das Volk Ausnahmen (wie die Theophanie — dabei sind sie schon an anderer Stelle berücksichtigt27) nicht namentlich anführt, sondern nur andeutet, ist das wirklich so schwer zu fassen? Müsste nicht die blosse Möglichkeit einer solchen Eximierung (wäre sie umgekehrt nur nicht schlechterdings ausgeschlossen) schon hinreichen, um jenen Höhenaltären, welche man in den geschichtlichen Büchern antrifft (soweit sie nach der Einschränkung oben S. 355 überhaupt noch in Betracht kommen), das Gewicht zu nehmen, das ihnen Wellhausen verleiht? Wenn wir gleichwohl bei dieser Aufstellung Wellhausens noch länger verweilen (und selbst von der ihr bisher widerfahrenen, im wesentlichen auf Hoffmann fussenden Erschütterung gänzlich absehen wollen), so darum, weil dieselbe ferner Veranlassung zu einer weiteren über den Einzelfall herausgreifenden methodisch-grundsätzlichen Besinnung Veranlassung gibt. Die Kritik geht ja immer von der historischen Interpretation des pentateuchischen Gesetzes aus; d. h. sie sucht unter Zuhilfenähme des gesamten ihr zur Verfügung stehenden modernen Apparats aus den Quellen zu ermitteln, was der Gesetzg e b e r gewollt hat. Vergleicht die Kritik nachher dieses Resultat mit dem Bild, das sie aus der späteren Praxis gewinnt, — bei der Natur dieser Studien ist mitunter keine beider Grössen eindeutig bestimmt, sondern wieder petitio principii, — so glaubt sie oftmals, Differenzen zu konstatieren. Aber selbst letzteres zugegeben, Abweichungen liegen vor, braucht doch noch nicht jene Konklusion zu stimmen, mit der man heute so rasch bei der Hand ist, jenen späteren Zeiten müsse daher das Gesetz unbekannt und noch nicht vorhanden gewesen sein, seine Schöpfung sei erst notwendig das Werk eines jüngeren Zeitalters. Soweit 27) Nicht bloss Exodns, sondern indirekt auch im Deuteronomium die angeführten Stellen.

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