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Jeschurun · 1922-09-01 · Heft 9-10 (September 1922) · p. Seite 315

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 9-10 (September 1922)
Date
1922-09-01
Page
Seite 315 (sequence 11)
Language
German
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Mussarworte 815 -> gar kein Unrecht dabei. Der Betreffende hat vielleicht eine grosse Familie und ist sehr wohlhabend oder sehr gastfrei.... aber wenn er in Ton und Miene zeigt, dass er damit sagen will: Da geht es immer hoch her, obwohl auch das schliesslich nicht so Schlimmes ist, so haben das die Weisen doch als אבק לשון הרע gegeisselt und dergleichen darf man darum auch nicht in Gegenwart von dreien sagen.) § 3. Einige (Decisoren) sind der Meinung: Wenn einer in Gegenwart von dreien etwas Schlechtes über einen anderen gesagt hat, obwohl er sicher das Verbot von לשון הרע übertreten hat, wie oben ausgeführt, Übertritt doch keiner von diesen dreien das Verbot, wenn er es weiter erzählt hat. Denn nachdem es drei wissen, ist es allgemein bekannt geworden und für einen solchen Fall hat die Thora das Verbot nicht ausgesprochen. Doch das gilt nur, wenn er es so gelegentlich erzählt, nicht aber, wenn er die Absicht hat, es weiter zu verbreiten. 7 7 r הג*ה. Andere aber sind der Meinung, dass es auch ohne diese Absicht nur dann erlaubt ist, wenn er so mitten im Reden darauf kommt, nicht aber, wenn er nur diese Sache aüein erzählen wollte. Auch wenn er nicht den Namen dessen erwähnt, der es es ihm erzählt hat, sondern nur allgemein sagt: ״Das und das erzählt man sich von jenem, ist er dem Verbot des לשון הרע nicht entgangen. § 4. Wenn man es in dem Falle, wo der Betreffende nicht die Absicht hat, das Gehörte zu verbreiten, gestattet, so gilt das nur von dem ersten (C) der selbst gehört hat, was A von B in Gegenwart von dreien erzählt bat. Aber D, der das von diesem (C) gehört, der darf nicht mit Berufung darauf, dass ihm jetzt gesagt worden ist, A hat das ja vor dreien erzählt, hingehen und wieder einem anderen berichten, was man über B sich erzählt, wenn er auch dabei gar nicht A nennt, der das zuerst von B gesagt hat. Es sei denn, dass die Sache in der Tat jetzt ganz allgemein bekannt ist. Und nicht allein, wenn D nichts Näheres von der Sache weiss, ob es wahr ist, dass A das von B erzählt hat, er darf dann sicher nicht annehmen, dass A das Verbot von

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