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Jeschurun · 1922-09-01 · Heft 9-10 (September 1922) · p. Seite 312

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 9-10 (September 1922)
Date
1922-09-01
Page
Seite 312 (sequence 8)
Language
German
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Mussarworte 312 Ich weiss wohl, dass es Leute gehen wird, die die Bedeutung des Studiums dieser Dinge herabsetzen werden mit Berufung auf das Wort der Weisen: מוטב שיהיו שוגגץ ואל יהיו מדדין. Wenn zu befürchten ist, dass Forderungen nicht befolgt werden, solle man die Aufklärung unterlassen, weil ja durch diese das, was früher ein unwissentliches Vergehen war, zu einer bewussten Sünde wird. Doch gilt dieser Satz nicht von Vor- Schriften, die ausdrücklich in der Thora stehen (Orach Cfaaj. 608,2). Und ferner: Dann dürften wir die Menge auch nicht über die Vorschriften inbezug auf Mein und Dein aufklären; auch diese sind sehr schwer zu befolgen (vgl. Baba b. 165 a) ebensowenig über die Sabbatbgesetze ״die wie Berge sind, die an einem Haar hängen״ und von denen viele Einzelbestimmungen auch sehr schwer zu befolgen sind . . . Und dann können wir es ja aus der Schrift selbst entnehmen: Heisst es doch in der Thora: Denk an das, was der Ewige, dein Gott, der Mirjam getan (Dt. 24, 9, die nach Nu. 12 wegen לשון הרע mit Aussatz bestraft wurde) und Ramban bringt in seinem Kommentar im Namen des Sifre die Vorschrift, dass man regelmässig in gesprochenen Worten sich die Begebenheit von Mirjam ins Gedächtnis rufen solle, damit man sich dadurch die Schwere jener grossen Schuld recht einschärfe. Nach der erwähnten Anschauung sollte man das aber gerade nicht tun, dann bliebe es doch nur bei einer versehentlichen Sünde. Die Thora muss also doch von der menschlichen Natur annehmen, dass man von dieser Sünde bewahrt bleiben kann. Der grosse Nutzen einer eindringenden Beschäftigung mit diesen Fragen liegt endlich darin, dass לשון הרע einem dann nicht mehr als gleichgültig erscheint, sodass, wenn man G. b. doch einmal von Zeit zu Zeit hier zu Fall kommt, man nicht mehr zu den gewobnheitsmässigen Uebertretern dieses Gebotes gehört, über die der Talmud sich so scharf ausspricht; dass es nur 80 gilt, als ob man gegen ein anderes Verbot der Thora verstosse. Vor allem ist man sich dann bewusst, dass man gesündigt, und das schlimmste ist vermieden, wie es in Jirmijahu heisst: Siehe ich rechte mit dir, dass du sagst: ich habe nicht gesündigt.

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