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Jeschurun · 1922-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1922) · p. Seite 290

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1922)
Date
1922-07-01
Page
Seite 290 (sequence 50)
Language
German
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290 Das jüdische Notrecht wie schon häufig in unserer Arbeit, annehmen, dass eine gerechte Würdigung dieser Handlungsweise dereinst erfolgen wird.- Wie weitgehend der obenangeführte Grundsatz ist, erhellt aus einem Beispiel, auf das Raschi (Sanhedrin 72 b s. v. יצא ראשו) aufmerksam macht. In II Samuel Kap. 20 wird uns nämlich von einem Manne, der Scheba ben Bichri hiess, erzählt, dass er sich gegen den König David empörte. Joab, der Heerführer Davids, belagerte ihn darauf in der Stadt Abela, in die er sich geflüchtet hatte. Die Stadt geriet in grosse Not, und um sich vor dem Untergang zu retten, töteten die Bürger auf Geheiss Joabs den Ben Bichri und warfen sein Haupt von der Stadtmauer herab. Daraufhin stand Joab von der Belagerung der Stadt ab. — Raschi fragt nun, ob denn die Bürger von Abela zu ihrem Vorgehen berechtigt waren, ob sie denn ein Leben opfern durften, um ihres zu retten. Er beantwortet die Frage selbst, indem er darauf hinweist, dass im angeführten Fall das Leben des Ben Bichri jedenfalls nicht mehr zu retten war; denn hätte Joab die Stadt erstürmt — woran ihn niemand mehr hindern konnte — so würde er ihn umgebracht haben. Aus diesem Grund wären die Einwohner von Abela berechtigt gewesen, den Ben Bichri zu opfern, welches Vorgehen grundsätzlich unzulässig gewesen wäre. (Es wäre falsch, aus dieser Entscheidung folgern zn wollen, dass auch im Plankenlall״ jeder berechtigt wäre, den andern herabzustossen. Dem ist nicht so; denn Raschi a. a. 0. bemerkt, dass ausserdem noch zu Ungunsten des Ben Bichri in Betracht kommt, dass er die Ursache des Unglücks für die Stadt Abela war.) 2. Dagegen ist ein Eingriff in fremdes Eigentum gestattet, wenn er dazu dient, Leben zu erretten. Wir lesen im Talmud, (Sanhedrin 74 a) dass derjenige, der sich in Notwehr befindet, berechtigt ist, fremde Gegenstände zu zerstören, um sich dadurch zu erretten. Die Achtung vor fremdem Eigentum geht also nicht soweit, dass selbst von dem um sein Leben Kämpfenden verlangt wird, dass er es respektiert. Andererseits kann man dem auf diese Weise Geschädigten billiger weise nicht zumuten, dass er nun den Schaden trägt, und es kann unser

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