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Jeschurun · 1922-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1922) · p. Seite 288

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1922)
Date
1922-07-01
Page
Seite 288 (sequence 48)
Language
German
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288 Das jüdische Notrecht entweihen oder Götzendienst treiben will, nicht töte*} darf, um ihn an der Begehung dieser Sünde zu verhindern. Auch Maimonides (a. a. 0. I, 11) bemerkt hierzu, dass man diese Gesetzesverletzer, obwohl sie die Grundlehren des Judentums durch ihre Handlungsweise negieren, nicht töten darf. Es handelt sich hier nur darum, ob gegen den Uebeltäter ein Notwehrrecht geübt werden darf, um ihn an der Sünde zu hindern. Nach Begehung der Tat kann er selbstverständlich vom ordentlichen Gericht abgeurteilt werden. — Die Halacha ist auch, dass man niemanden töten darf, um ihn an der Begehung einer Sünde, und sei es die schwerste, zu hindern. Ob man dagegen gegen denjenigen, der im Begriff steht, eine Sünde zu begehen, mit andern weniger schweren Mitteln vorgehen darf, ist weniger klar. Im Traktat Baba Kama 28 a führt Rabbi Nachman bar Jizchak aus, dass es erlaubt ist, einen Knecht zu schlagen, um ihn von der Begehung einer Sünde abzuhalten. Die späteren Erklärer scheinen jedoch wenig geneigt zu sein, daraus eine allgemeine Befugnis abzuleiten, dass es erlaubt sei, jemanden zu schlagen, um ihn vor einer Sünde zu bewahren. Es wircf ausdrücklich darauf hingewi6sen, dass man sich in dieser Beziehung grosse Zurückhaltung auferlegen und lieber ganz darauf verzichten soll, auf diese Weise andere zu erziehen. Jedenfalls muss aber die Person, die sich zu diesem Vorgehen berechtigt glaubt, in ihrer Lebensführung untadelig sein, überhaupt derartige Verdienste haben, dass ihr Benehmen nicht eine ungerechtfertigte Ueberhebung bedeutet (vgl. hierzu Rabbi Salomo Lurja im ״Jam schel Schlomo“ Baba Kama III, 9). ״Nur ein Mensch, der sich des allerbesten Rufes erfreut, sodass man überzeugt sein darf, dass er nur von sachlichen Gründen sich bestimmen läss, hat hierzu das Recht. Aber im allgemeinen ist man hierzu nicht be- י rechtigt; denn sonst würde das bürgerliche Leben zerstört werden. Es könnte ja sonst jeder leichtfertige Mensch hingehen und einen andern schlagen; denn schiesslich begeht jeder einmal eine Handlung, welche einer Zurechtweisung bedarf. Die Tora hat aber derartige

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