Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1922)
- Date
- 1922-07-01
- Page
- Seite 256 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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256 Hillel und die Bne Batyra seien, zu entkräften, dann gewinnen sie einen andern Charakter, denn 1) nur bei Pessach, nicht aber bei Chagiga sagt die Schrift, dass ״die ganze Gemeinde Israels“ (Ex. 12, 3 f> es darzubringen habe, 2) die Karetstraf'e macht Pessach zu einem ״schwereren“ Opfer als Chagiga, 3) nur bei Pessach, nicht aber bei Chagiga wendet die Schrift den Ausdruck ״zur bestimmten Zeit“ an. Mögen also Pessach und Chagiga als Einzelopfer analöge Opfer sein, dieser Aehnlichkeit stehen Unterschiede gegenüber, welche das apriorische Urteil verhindern, dass die beiden Opfer gleichartig zu behandeln seien hinsichtlich des Sabbat, dessen Verletzung mit der allerschwersten Strafe belegt ist, so dass aus dem Umstande, dass Pessach am Sabbat dargebracht wird, nicht ohne weiteres gefolgert werden kann, dass auch Chagiga darzubringen sei. Da das gleiche wie dargelegt wurde, auch für die verstandesmässige Ableitung von Pessach aus T a m i d gilt, so werden wir es nun begreifen, warum die ״den ganzen Tag“ währende Diskussion ergebnislos bleiben musste, und die Frage nur durch die Berufung Hillels auf eine autoritative Ueberlieferung entschieden werden konnte. Die Bne Batyra waren keine Sadduzäer, ebensowenig wie Jehuda ben Dorotheos ein Sadduzäer war. Sie sprachen nicht etwa grundsätzlich der Ueberlieferung jede Berechtigung ab, sondern sie erkannten im Gegenteil die Autorität der Schriftgelehrten an. Wenn sie die geltende Praxis des Chagiga- Sabbatopfers ändern wollten, so dürfte das aus dem Grunde geschehen sein, weil sie dieselbe nicht für eine autoritative, von einer Religionsbehörde ausdrücklich sanktionierte und daher nicht für eine unumstössliche hielten. Sie waren der Meinung, sie sei unlogisch und daher, gleichviel ob sie vorher stillschweigend in Geltung war, aufzuheben. Einem einseitigen logischen Dogma״ tismus zugetan, lebten sie des Glaubens, dass die Erforschung und Feststellung des Gesetzes nach Möglichkeit in die strengen Regeln eines konsequenten wissenschaftlichen Systems einzuspannen sei, das Gegensätzliches nicht dulden kann und Widersprechendes abstossen muss. Ihre Geistesrichtung war eine andere als die Hillels und