Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1922)
- Date
- 1922-03-01
- Page
- Seite 165 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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Hoffmann-B eiträge 165 In der Mech. und Mech. d’ R. Simon (ed. Hoffmann 161,2 ff.) zu Ex. 31, 14 liest man folgendes: ד יהודה בן בחירה אומר הרי גדם שבאו לעיר1) וחללו ישראל אח השבת, יכול יהוא ישראל אומרין הואיל וחללנו מקצתה תהא שבת כולה מהוללת; ת״ל מחלליה מות יומת! אםילו כהרף עין מחלליה מות יומת. D. h.: ״R. Jehuda b. בתירה sagt: Wenn etwa Heiden gegen eine Stadt ziehen und die Israeliten (deshalb) den Sabbat entweihten; da könnte es sein, dass die Israeliten sagten: da vir den Sabbat schon zum Teil entweiht, so möge er gänzlich entweiht werden, — deshalb sagt die Thora: ״wer ihn entweiht der muss getötet werden,״ — selbst wenn er ihn einen Augenblick (über die erlaubte Zeit hinaus) entweiht, muss getötet werd'en.״ Unmittelbar vorher wird durch einen anderen Tanna aus denselben Worten מחלליה מות יומת gefolgert, dass die Verletzung der Sabbatruhe sich ebenso auf die Nacht, wie auf den Tag bezieht (עונש ואזהרה למלאכת לילה מניין ,ת״ל מחלליה מות ימות), dass demnach der ganze Sabbattag eine Einheit bildet. Diesen Worten schliesst sich der obige Satz R. Jehuda b. 8’בתירה gut an, indem er an einem Beispiele demonstriert, dass die zeitweilige, notgedrungene Verletzung der Sabbatruhe uns keinesfalls von der weiteren Heilighaltung desselben Tages befreie. Doch muss gefragt werden, warum R. Jehuda gerade diesen Fall der notgedrungenen Sabbatverletzung, dass nämlich Juden infolge Ueberfalls ihrer Stadt durch Heiden, den Sabbat verletzen mussten, annimmt? Wäre es nicht viel näher liegend gewesen, irgend einen Fall, wo die Sabbatverletzung gestattet ist, z. B. bei einem Kranken, zur Illustrierung seiner halachischen These anzuführen als gerade dieses scheinbar von so weit hergeholtes Beispiel?!) In der Mech. {bei Malbim): הרי הגוים שהקיפו את ארץ יז־אל. Zum Ausdruck und zur Sache vgl. M. Taanit III 7, על אדי מתריעין בשבת: על עיר שהקיפוה נוים ובו־•■, in b. 14a wird diese Halacha als BaTajtah (דתניא) angeführt und statt גויס — wohl richtig : ״} גייסRäuberschar“) genannt; b. 22b: י‘נכרים ebenso Tos. 11,11. S. ferner Tos. Ernbin 111,5 (Wilna); b. 45a, ]er. IV,3 Orach Chajim 329, §§ 6, 7, 9.