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Jeschurun · 1922-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1922) · p. Seite 55

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1922)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 55 (sequence 55)
Language
German
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Die Rellgionsphilosophie Hermann Cohen’s 65 Attribut des Individuums25.״) Die Ethik kann es nicht erlösen. ״Der Aufschwung zur Allheit mag ein Trost sein26 ״) aber es bleibt doch nur eine ״Wirkung in die Ferne27.״) Aber jene beiden Begriffe in Korrelation werden uns das Geheimnis der Religion entschleiern. Dabei beirrt uns nicht die Frage, ob es denn überhaupt berechtigte Begriffe sind: Indiviäuum und Sünde. — Es sind Grundlegungen, Hypothesen, deren Prüfstein ihre Fruchtb a r k e i t ist und gegenüber dem Einwand, dass solche Grundlegungen relativ, provisorisch seien, steht die Einsicht ״dass anders die Forschung gar nicht möglich ist״. Die Korrelation der 3 Begriffe ist von selbst gegeben. ״An der Selbsterkenntnis der Sünde wird das Individuum zur Entdeckung gebracht.(27 ״ ״Die Selbsterkenntnis der Schwächen ist die Geburtsstätte der Religion28״). Die Schuld kann aus dem Bewusstsein nicht gestrichen werden, auch wenn in der Ethik kein Raum für sie ist. Bei der Besprechung des Strafrechts kommt Cohen zu der u. E. unbedingt richtigen und jüdischen Forderung, dass der Richter nur nach der Definition des Gesetzes, Ermittlung und Bestrafung zu vollziehen hat. ״Mit seinem ״schuldig״, auch über die Schuld des Menschen das Urteil zu fällen, liegt nicht in seiner Befugnis29״. Das bedeutet keine Streichung der Schuld. Vom Richter weggenommen, muss sie der Verbrecher selbst auf sich nehmen. Er selbst darf an seiner Willensfäbigkeit nicht? zweifeln, selbst wenn es der Richter tut, kann sich seiner Verantwortung nicht entäussern, er gäbe denn sich selber auf. Mag dieser freie Wille auch Fiktion sein, so ist doch diese Fiktion die Grundlage aller Handlung überhaupt. 2 ) ibid. Der Begriff der Religion S. 55. 2') ibid. p. 56. 28) ibid. 2ע) Die Religion der Vernunft S. 195; siehe auch Ethik, d. r. W• S. 349 ff.

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