Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2292929-2293011-2293013--05439-2298722- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
54 Die Religionsphilosophie Hermann Coheny3 Das Mitleid wandelt den Nebenmenschen zum Mitmensch, der Mitmensch weitet sich zur ״Menschheit״, die Menschheit gründet die reine, die soziale Ethik, wird das Regulativ des reinen Willens, das reine Wollen erzeugt das Selbstbewusstsein des ״Ich״. Am Mitleid scheiden sich die Geister, entzündet sich die wahre Sittlichkeit, vollführt das Judentum jene gewaltige Wendüng in der Geistesgeschichte der Menschheit. Das ist der ethische Mangel des Polytheismus, dass er im Mythos seinen Schwerpunkt hat, ״dass ihn sein Zauber mehr erfüllt, als ihn das Leiden ergreift21.״) So führt das Mitleid über den Weg des Mitmenschen zum Individualbegriff der Ethik. Aber das ethische Individum entfaltet sich nur an der Menschheit, bleibt Abstraktion, ist nur das Individuum der Allheit. Es ist ja seine Pflicht sein Ziel, sich selbst zu negieren, zu überwinden, ״seine Isolation abzustreifen״, in der Menschheit aufzugehen, um vom Egoismus, von Eigenliebe, Eigensucht befreit zu werden. Die Auflösung* Ueberwindung des Individuums ist ja der höchste ״Triumph der Ethik22.״) Sie kennt nur die Menschheit; den Einzelnen nur in Relation auf das Gesetz. ״Aber der Fall des Gesetzes ist nicht das Individuum23.״; Doch noch an einem zweiten Problem zeigt sich ״die Inßufficienz der Ethik für das Problem des Menschen“ : an dem Bewusstsein der Sünde. Das Mitleid, jener Uraffekt, Ursprungsaffekt der Ethik muss ja gerade von ihr abstrahieren. Das Menschenleid muss ausschliesslich das Bewusstsein erfüllen, ״ausgeschaltet sein muss jede Spur des Interesses an dem subjektiven, individuellen Grunde des Leidens24.״) Die Schuld bleibt ״das 21) ibid. p. 167. 22) ibid. p. 209. 23) ibid. p. 197. 24) ibid. p. 161.