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Jeschurun · 1921-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1921) · page 75

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1921)
Date
1921-07-01
Page
– (sequence 75)
Language
German
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Eine ״Geschichte des Judentums“ 837 Biutgenuss haben, dringliehst hinweist. Wir sind aber noch nicht am Ende. ״Dass״, so fährt der Verf. fort, ״irgendwelche Sekte oder einzelne Fanatiker gleichwohl in alten Zeiten und in halbbarbarischen Gegenden vielleicht auch noch in neuerer Zeit (vom Ref. unterstrichen) Nichtjuden getötet und ihr Blut zu irgendwelchen Kulthandlungen verwendet haben, ist natürlich nicht ausgeschlossen.“ Natürlich! Das ist nun eine infame Lüge, es gibt auch selbst in barbarischen Ländern keinen Juden, der einem Blutkult huldigte und, so ist nicht uur die Entschuldigung, mit der der Verf. seine Betrachtung über die Blutanklage beginnt, nicht paralysiert, im Gegenteil, die scheinbar gerechte Beurteilung, mit der er beginnt, verschärft die Anklage, mit der er schliesst Er überrohlingt Rohling und dessen Vor- und Nachtaten um ein beträchtliches Mass. Diese reservatio des Verf. einer Möglichkeit ritueller Morde in neuerer Zeit ist jedoch nichts anderes als eine Vorbereitung auf dessen Urteil über die prozessierten Mordanklagen in Unserer Zeit. Früher prozessierte man nicht, man schlug darauf los, wenn ein Gassenbub schrie: Mord! Beweise verlangte man nicht. Jetzt gibt es aber doch Richter, jetzt wird doch untersucht, und wir haben solche Ritualmordprozesse gehabt; was haben nun die Gerichtsverhandlungen ergeben? Die Unschuld der Angeklagten, elende Verhetzungen und Gleiches. Nun höre man, wie sich der Verfasser 20 Seiten weiter (S. 432) über diese Prozesse ausspricht. Er greift zuerst auf die Blutanklage in Damaskus zurück, die zu Gunsten der Angeklagten endete. Der Verf. macht dazu die feine Bemerkung, dass es nie zu ermitteln sein wird, wie es sich in Wirklichkeit mit der Ermordung des Pater Thomas, des angeblichen Opfers, verhalte. Dann fährt der Verf. fort: ״Das meiste Aufsehen machten die Fälle von Tisza-Eszlar (1882) von Xanten, Polna (Hülsner), Könitz, Kiew (Beilis 1913). Immer gelang es den Juden, den Prozess zu einem für sie günstigen Ende zu bringen; meistens wurden die Angeklagten nach langen Verhandlungen freigesprochen, einige Male für wahnsinnig erklärt, was schon seit alter Zeit als gutes Mittel, der

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