Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Date
- 1921-05-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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190 Sozialhygienische Betrachtungen über den Ruhetag. sind die Leistungen erheblich minderwertiger, bei Mädchen ist keine so deutliche Abnahme der Leistungen festzustellen. Die Ursache des sog. ,.blauen Montags“ ist einerseits der Ausfall der Übung am arbeitsfreien Tage. Der gewöhnliche tägliche Übungsfortschritt unterbleibt, ja es resultiert sicherlich ein nennenswerter Übungs- Verlust. Dennoch kann auch dieser Übungsverlust nicht die wesentliche, zumindest nicht die einzige Ursache der Arbeitsminderung sein. Die3e könnte sonst bei Knaben und Mädchen nicht so verschiedene Resultate ergeben. Es wird vielmehr noch wesentlich von der Art der Erholung abhängig sein, wieweit es am Tage darauf gelingt, die Arbeitskraft voll zu entfalten. Grade hierin, in dem Angelpunkte des Problems, werden wir charakteristische Unterschiede zwischen Sabbath־ und Sonntagsruhe finden. Schon in der Art der Enthaltung von der Arbeit treten uns diese Unterschiede entgegen. Die Sonntagsruhe gilt nicht für den ganzen Tag und bezieht sich eigentlich nur auf Angestellte, während jeder Selbständige berechtigt ist, im Ge־ schäft hinter verschlossenen Türen seine Berufsarbeit zu verrichten: sie trifft den Herrn weniger als den Knecht. Anders der Sabbath, er gilt volle 24 Stunden und darüber. Es heisst zwar auch: Du sollst ruhen, damit der Knecht ruhe, (Dt? 5,14) aber dennoch ist dem Herrn dieselbe Zwangsruhe auferlegt, ja diese ist gedanklich das Primäre. (למען ינוח עבדך ואמחך כמוך)«. Mit dieser Feststellung soll natürlich der staatlichen Sonntagsruhe kein Vorwurf gemacht werden. Denn naturgemäss wird eine rein politische Gesetzgebung nie so weitgreifende in das Eigenste des Einzelnen eindringende Bestimmungen treffen können Hinter dem Sabbathgesetze steht als Autorität der Gesamtkomplex des Judentums. Aus demselben Grunde können sich auch die verbotenen Arbeiten der Sabbath- und Sonntaggesetzgebung keinesvegs irgendwie decken. Hier wird nur äusserlich sichtbare berufliche Betätigung und auch diese mit gewissen Einschränkungen betroffen, dort wird durch bis ins kleinste durchdachte Einzelbe- Stimmungen jede Art von Arbeit unterdrückt. So wird man gewiss ein Recht zu dem Einwand haben, dass der moderne Staat und