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Jeschurun · 1921-03-01 · Heft 3-4 (März 1921) · p. Seite 183

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 3-4 (März 1921)
Date
1921-03-01
Page
Seite 183 (sequence 97)
Language
German
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Nachwort des Herausgebers. 183 wieder eine Voreingenommenheit für die litauische Judenheit sehen, wenn wir diese rühmend hervorheben. Dass die jüdischen Beamten jeder Kategorie jetzt in Litauen Einkommen bewilligt erhalten, um die sie ihre deutschen Kollegen beneiden können, bleibt ein Ruhmestitel. Die grösste Gefahr scheint mir auf einem ganz anderen Wege zu liegen als dort, wo sie der verehrte Vf. sieht. Sollten wirklich eine grössere Zahl deutscher Juden, um den höheren Ansprachen ihrer Kultusbeamten sich zu entziehen, aus der Religionsgemeinde austreten, dann wird eben der Zustrom zu dieser Laufbahn dementsprechend abebben. Bedenken ähnlicher Art wurden bekanntlich bei der Beratung über das Aus rittsgesetz gemacht und besondere Kautelen geschaffen. Die gefürchtete Erscheinung einer Fjucht aus :den Gemeinden um der Steuerfreiheit wiiien ist nicht eingetreten. Wohl aber droht jetzt eine andere Gelahr, ja, wir dürfen nicht mehr von einer drohenden Geiahr reden, die bedenkliche Folge der Verelendung unter den geistigen Beamten ist bereits eingetreten. Wir stehen bald vor einem katastrophalen Mangel an Lehrkräften. Die Wahl dieses Berufes entsprang auch in der Vorkriegszeit idealen Beweggründen. Heute bedeutet sie für den aus unbegüterter Familie Stammenden ein Vergehen an der zu erwählenden Gattin und an den künftigen Kindern, wenn eben die Einkommen Verhältnisse nicht gründlich sich ändern. Also die dringliche Bitte: die Herren Gemeinde- Torsteher und begüterten Steuerzahler der Gemeinde — die die obigen Ausführungen lesen — mögen mit dem Idealismus den Anfang machen. Und noch eins: die äussere Form der Androhung der Sperre klingt freilich sehr unsympathisch, in der Sache können wir nichts darin finden, wenn die Beamten durch ihre Organisationen den bösen Willen mit der Kraft, die in der vereinigten Macht liegt, entgegentreten. Aus einer Reihe mir berichteter Fälle geht hervor, dass diese Kraftprobe angewandt wurde, als alle Mittel gütlicher Uebereinkunft an dem Herrenstandpunkt der Gemeindegewaltigen scheiterten. In umso hellerem Lichte erscheinen die nicht minder zahlreichen Fälle, wo seitens der Gemeindeverwaltungen aus freien Stüeken die Männer sicher gestellt wurden, denen das kostbarste Gut anvertraut ist. Noch immer werden an ihren Idealismus hohe Ansprüche gestellt. Aber dass die schwerste Sorge von ihnen genommen, das wollen wir den Berufenen danken.

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