Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1921)
- Date
- 1921-03-01
- Page
- Seite 161 (sequence 75)
- Language
- German
- Belongs to
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״Licht und Schatten“. 161 nichts mit der Kontroverse zu tun, ob man am Jomkippur seine Behausung beleuchten solle oder nicht. (Pessachim 53 b). Erblickt man nun in dem Jomkippurlicht das Symbol für die eigene Seele, die so hell und fleckenlos am heiligen Tage vor dem prüfenden Auge des Schöpfers dastehen möge wie das leuchtende reine Licht der Kerze, so ist es nicht zu verwundern, wenn das Verlöschen der Kerze während des Tages ein bedrückendes und ängstliches Gefühl in dem, der sie angezündet, erzeugt. Verlöschen des der Erinnerung an die Seele geweihten brennenden Lichtes, Verlöschen des Lebenslichtes, wie nahe liegen diese Gedanken nebeneinander. Ist dies Aberglauben? Gewissermassen ja, aber auch wiederum nicht, da solche Kombination in der Psyche des Menschen begründet ist, und wer könnte sagen, er wäre frei davon? Auch der grösste Freidenker nicht, und dieser vielleicht erst recht nicht. Darum, ist es keine Unter- Stützung des Aberglaubens, wenn Isserles in seinen Anmerkungen (Schulchan Aruch Or. Ch. § 610) bemerkt, wenn dies eintritt, solle man nach Ausgang des Feiertages das Licht wieder anzünden und es ausbrennen lassen und an keinem spätem Versöhnungstage das Liebt am Abend auslöschen. Das ist ein Mittel, die Störung, die im Gemüte ob des Vorfalls entstanden ist, wieder auszugleichen und ihm Zuversicht und Heiterkeit zu geben. Das nun die oft in Briefen gebrauchte Euphemie נרו יאיר, gekürzt נ״י, nicht den Wunsch bedeuten kann, das Jomkippurlicht möge ihm den Feiertag über brennend bleiben, nicht verlöschen, ergibt sich schon aus dem Umstande, dass ein solcher Wunsch eben nur für den Jomkippurtag, also etwa in Verbindung mit ח״כו, aber nicht das ganze Jahr über angängig sei, obschon die homiletische Anwendung in diesem Sinne recht ansprechend ist. Allein in Wirklichkeit: dieses נ״י ist auf eine ganz eigentümliche Weise entstanden. Die ursprüngliche Euphemie, die unter dem Notarikon נר״ו bekannt ist, wird gewöhnlich aufgelöst als ״ ,נטריד, רחמנא ופתק,*׳Gott schütze und befreie ihn.“ (So Buxtorf, Zimz, Dablman.) Der Wunsch ״befreie ihn“ scheint mir etwas eigentümlich; ich glaube statt des ופרוקיי hätten wir ומדידה zu setzen und es wäre diese Eulogie dem Targum zu